Jetzt gilt es:Petition zur Doppelresidenz an den Petitionsausschuss des Bundestages übergeben


Fast 12.000 Unterschriften - so viele wurden bereits im Vorfeld für ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz gesammelt. Am 29. November 2018 wurden diese offiziell an Manfred Todtenhausen (FDP), Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben.


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Wie getrennte Eltern über schulische Aktivitäten informiert werden können


Immer wieder kommt die Frage auf, wie Eltern, bei denen es Probleme mit der Kommunikation untereinander gibt, sich über schulische Belange austauschen können. Wie einfach das gehen kann, zeigt ein Beispiel aus Bayern.


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Der aktuelle Stand der Diskussion rund um die Doppelresidenz


Nach einer organisatorisch bedingten längeren Sommerpause unseres Newsletters melden wir uns mit neuem Elan zurück, um einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation zu geben.


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Der familienpolitische Diskurs in Deutschland


Autor: Johannes Busse

 

 

Die Debatte um gemeinsame Elternschaft und die Doppelresidenz hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der von dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen PETRA Studie von Nachtrennungsfamilien, jüngst als die zentrale gesellschaftspolitische Auseinandersetzung unserer Zeit bezeichnet. Tatsächlich rührt die Debatte nicht nur an unserem Verständnis von Eltern- und Kindeswohl, sondern auch an tradierten Rollenbildern in der Familie. Es wäre nicht die erste gesellschaftliche Debatte, in der eine emotionalisierte Stimmungslage dazu führt, dass sich Sachinformation mit Werturteilen bzw. Ängsten und Hoffnungen mischt. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten westlichen Demokratien so.

Im angelsächsischen Raum hat sich im Rahmen der Debatte um gemeinsame Elternschaft mittlerweile sogar ein eigener Begriff - „Woozle“ – etabliert. Ein Woozle ist gemäß des Kinderbuches Winnie the Pooh ein Popanz, ein Schreckgespenst, das im gesellschaftlichen Diskurs, immer dort wo es auftritt, der Sachinformation das Fürchten lehrt. In dem vorliegenden Beitrag zur Debatte über die gemeinsame Elternschaft in Deutschland geht es vor diesem Hintergrund darum, den Sachinformationen gegen den gemeinen Woozle den Rücken zu stärken.


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Stellungnahme zum Antrag BT Drucks 19/1172 vom 13.03.2018 der Fraktion Die Linke „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“


„Die Linke“ lehnt mit ihrem Antrag die Einführung der Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall ab und führt hierbei, neben dem Wohl des Kindes, verschiedene Gründe an, welche an vielen Stellen jedoch einer soliden sachlichen und wissenschaftlichen Grundlage entbehren, worauf wir als doppelresidenz.org im Weiteren eingehen werden. Weitreichende politische Entscheidungen sollten auf der Basis von validen Fakten und Erkenntnissen erfolgen, insbesondere wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht.

Stellungnahme zum Download (pdf)


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Studie Michael E. Lamb: Beeinflusst gemeinsame Erziehung durch getrennte Eltern die Bindung von Kleinkindern?


In seinem aktuellsten Forschungsbericht befasst sich Michael E. Lamb mit den vorliegenden Erkenntnissen rund um die Betreuung von Kleinkindern getrennter Eltern. Er setzt sich dabei mit den vorliegenden Erkenntnissen auseinander und beleuchtet dabei auch kritisch die Aussagekraft einiger Studien, beispielsweise von Tornello oder McIntosh, welche oftmals als Argumente gegen die Doppelresidenz angeführt werden.


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Informationen der Colorado State University zur gemeinsamen Elternschaft


Übersetzung eines bemerkenswerten Beitrages der Colorado State University zum Thema Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung


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60 Studien Doppelresidenz vs. Residenzmodell: Ergebnisse sprechen unabhängig vom Familieneinkommen oder elterlichen Konflikt für die Doppelresidenz


Prof. Linda Nielsen´s neuer Aufsatz über die Analyse von mittlerweile 60 Studien rund um die Doppelresidenz verfestigt weiter die Annahme, dass die Doppelresidenz in der Regel für Kinder bessere Ergebnisse erzielt als das in Deutschland noch häufig gelebte „Alleinerziehenden-“ oder „Residenzmodell“, bei dem meist der Vater als alle-vierzehn-tage-am-wochenende-freizeitelternteil für das Kind präsent ist.

Gerade die gemeinsam gelebte Elternschaft in Freizeit UND Alltag trägt positiv zur Entwicklung der Kinder bei und dies unabhängig von weiteren Umständen.


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Neue Studie zur Doppelresidenz: Scheidung und Familienstruktur in Norwegen: Zusammenhänge zur psychischen Gesundheit Jugendlicher


Eine neue norwegische Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Jugendliche, die in ihrer Kindheit die Trennung ihrer Eltern erlebt haben, entwickeln. Dazu wurden 7.707 Jugendliche im Alter von 16 – 19 Jahren (Geburtsjahrgänge 1993 - 1995) im Jahr 2012 befragt und die Ergebnisse nach verschiedenen Faktoren ausgewertet.

 

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass sich die Jugendlichen, welche in der Doppelresidenz aufgewachsen sind nahezu gleich entwickelt haben wie Jugendliche, deren Eltern noch zusammen lebten. In einigen Bereichen entwickelten sich die Jugendlichen in der Doppelresidenz sogar besser als ihre Altersgenossen in zusammenlebenden Familien. Die Ergebnisse waren unabhängig vom Geschlecht und der Einkommenssituation feststellbar.

 

Im Gegensatz dazu wiesen Jugendliche, die mit nur einem Elternteil oder in Stieffamilien aufwuchsen deutlich höhere Belastungs- und Stressindikatoren auf.

 

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, das Jugendliche, die in Doppelresidenz bei beiden Eltern aufwachsen keine größeren Anpassungsprobleme haben als ihre Altersgenossen, deren Eltern nicht getrennt sind. Bemerkenswert an dieser Studie ist, dass die Jugendlichen hier neben den wissenschaftlichen Tests auch auf ihre eigenen Erfahrungen mit den verschiedenen Lebensmodellen zurückblicken konnten.

 

Link zum Studien-Abstract:http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/10502556.2017.1402655?journalCode=wjdr20&#.WmCqCPfSG6Y.twitter


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Gemeinsame Elternschaft nach der Scheidung: Maryland´s Gesetzgeber sollten die Erfolge in Arizona berücksichtigen


Arizona hat seit vielen Jahren eine Gesetzgebung, die möglichst viel Zeit von Kindern getrennter Eltern mit beiden Eltern bevorzugt - im Idealfall also die Doppelresidenz.

Trotz zahlreicher anfänglicher Bedenken wird dieses Gesetz nach mehreren Jahren selbst von den anfänglichen Skeptikern positiv bewertet. Richter, Mitarbeiter der Schlichtungsgerichte, Anwälte und private Anbieter psychischer Gesundheitsleistungen zogen nach langjährigen praktischen Erfahrungen eine überwiegend positive Bilanz.

Auffällig war, dass vor allem aus der kleineren Gruppe der Anwälte und privaten Gesundheitsdienstleister Kritik am Gesetz kam. Wirtschaftliche Interessen sind hier nicht auszuschließen. Ähnliches wurde auch bereits im Zusammenhang mit der obligatorischen Sorgerechtsmediation in Kalifornien beobachtet (vergl. Marx ZKJ 9/2010). Wirtschaftliche Interessen dürfen aber nicht vors Wohlergehen von Kindern gehen.

Der Aufsatz von William Fabricius, der sich damit an den Gesetzgeber im US-Bundesstaat Maryland wendet, der an einer Änderung seines Familienrechts arbeitet, ist in jedem Fall eine Leseempfehlung und sollte auch in der Deutschen Politik mit Aufmerksamkeit bedacht werden, um anstehende politische Änderungen fundiert auf den Weg zu bringen.

http://baltimorepostexaminer.com/shared-parenting-divorce-maryland-legislators-consider-arizonas-success/2018/01/17

 


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So einfach lässt sich die Doppelresidenz gerichtlich anordnen


Gerichte tun sich in Deutschland oftmals schwer damit, die Doppelresidenz anzuordnen. Oftmals entsteht der Eindruck, dass vor allem rechtliche Vorbehalte den klaren Blick auf die Bedürfnisse des Kindes nebeln. Wir haben daher den Blick über den großen Teich gewagt und uns mal angeschaut, wie in Kanada mit solchen Fällen, bei durchaus schwierigen Umständen, umgegangen wird.

Das Ergebnis ist erstaunlich einfach. Richtet man den Blick auf die Bedürfnisse des Kindes und die Fähigkeiten der Eltern, so wird sich in vielen Fällen recht einfach der Weg hin zur Doppelresidenz finden lassen. Im Beitrag findet ihr eine deutsche Zusammenfassung des Beschlusses.


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Gastbeitrag: WAS IST DARAN SO SCHWER ZU VERSTEHEN ?


In einem engagierten Gastbeitrag führt uns die Diplompsychologin und Familientherapeutin Ursula Kodjoe vor Augen, welche Verantwortung wir gegenüber unseren Kindern haben, was es für diese bedeutet, im Trennungskampf zwischen den Eltern zerrieben zu werden.

 

WAS IST DARAN SO SCHWER ZU VERSTEHEN?

 

Aber lesen Sie selbst, es lohnt sich bis zum letzten Satz ...


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Doppelresidenz erstmals nach Residenzmodell angeordnet


Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.

Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.


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Zehn erstaunliche Erkenntnisse über gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung


(Übersetzung aus dem Englischen von Johannes Busse, Stand 5. Juli 2017)

von Professor Dr. Linda Nielsen (Jugend- und Bildungspsychologie; Wake Forest University, North Carolina, USA)
https://ifstudies.org/blog/10-surprising-findings-on-shared-parenting-after-divorce-or-separation
20. Juni 2017
die wichtigsten Erkenntnisse vorab:

- Grundsätzlich (im Durchschnitt) geht es Kinder in der Doppelresidenz besser als im Residenzmodell
- Durch Übernachtungen bei beiden Eltern werden die Bindungen von Kleinkindern (und Babys) weder zur Mutter noch zum Vater geschwächt


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Die kindlichen Bedürfnisse im Zusammenhang mit einer Trennung der Eltern verstehen


Ergebnisse der 3. internationalen Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft (shared parenting)

(Im Original erschienen in Psychology Today am 26. Juni 2017, Autor Prof. Dr. Edward Kruk, aus dem englischen Übersetzt von Markus Witt)

Die dritte „International Conference on shared Parenting“, gesponsort von der National Partents Organisation (NPO) und dem International Council on shared Parenting (ICSP) fand kürzlich ihren Abschluss. Die diesjährigen Themen lehnten sich an das Konzept des „best interest of the child“ (im besten Interesse des Kindes, im folgenden mit dem deutschen, nicht ganz zutreffenden Begriff „Kindeswohl“ bezeichnet, Anm. des Übersetzers) im Falle einer Trennung der Eltern, als Grundlage der andauernden wissenschaftlichen und professionellen Debatte an.


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