Anfang 2019 endete unsere Petition für ein zeitgemäßes Familienrecht. Rund 17.000 Mitzeichnungen kamen zusammen, die bis dahin mit Abstand größte Petition zu dem Thema in Deutschland und ein klares Signal an die Politik, dass sich etwas verändern muss.
Ziemlich genau vier Jahre später kam nun, nach zahlreichen Erinnerungen, die Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition als „Material“ ans Bundesjustizministerium überwiesen wurde, da in der laufenden Legislaturperiode Änderungen im Sinne der Doppelresidenz geplant seien. Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung der Doppelresidenz in der Beratung, nicht jedoch im Gesetz vor.
Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht ist seit Jahren überfällig. Seit Beginn steht sie unter massiver Kritik und dem Verdacht politischer Einflussnahme. Was kann man von dieser Studie erwarten? Warum wird die Arbeit der Wissenschaftler politisch verschleiert und verzögert? Ein Versuch der Aufarbeitung.
Die Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, noch stark umstritten. Während das überwiegend gelebte Residenzmodell sich jeglicher erkenntnisbasierten Grundlage entzieht, besteht heute die Möglichkeit, sich einer umfassend erkenntnisbasierten, kindeswohldienlichen Betreuungsform zu öffnen. Die Doppelresidenz hat sich in umfangreichen internationalen Studien als in keinem Punkt schlechter, aber in vielen Punkten besser als das Residenzmodell erwiesen. Es fehlt bisher aber an einem ausreichenden Transfer dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse in den deutschen Sprachraum.
Häufig wird die Beurteilung dieser Betreuungsform noch von längst überholten Vorurteilen geprägt, die einer tatsächlichen Orientierung an den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der Kinder entgegensteht. Es besteht ein erhebliches Defizit zwischen bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und historisch geprägtem Rollenverständnis.
Nahezu unbeachtet bleibt, dass dies auch eine gleichberechtigte Aufgabenverteilung in Familie und Beruf verhindert, von der insbesondere Mütter profitieren könnten.
So ergibt eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Aspekte rund um die Doppelresidenz, dass deren weiterer Verbreitung neben gesetzgeberischen Defiziten vor allem unhinterfragte Vorannahmen und Vorurteile im Wege stehen
Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Seit vielen Jahren wird häufig leider sehr emotional und abseits von Fakten darum gestritten, wann Eltern und Kinder eine Doppelresidenz (Wechselmodell) leben können und wann nicht.
Häufig war zu beobachten, dass an die Doppelresidenz sehr hohe Ideal-Anforderungen gestellt wurden, welche sicherlich wünschenswert sind, aber in der Realität von vielen Eltern so nicht gewährleistet werden können (oder wollen).
Was hier insbesondere von den engagierten Gegnern und Gegnerinnen nur nie thematisiert wurde: unter welchen Voraussetzungen sind denn andere Betreuungsmodelle gut und förderlich für Kinder?
„Bei Geld hört die Freundschaft auf“ – wie wir ein Unterhaltsrecht schaffen können, das die Interessen von Müttern und Vätern berücksichtigt, Streit vermeidet und die Kinder gut versorgt
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Trotz der Erkenntnis der schädlichen Auswirkungen der Alleinerziehung und der vielen Vorteile der gemeinsamen Erziehung, sind die Kritiker weiterhin gegen die gemeinsame Betreuung. Hier erfahren Sie, warum Scheidungskinder davon profitieren, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.
Die Vierte Internationale Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft, die vom Internationalen Rat zur gemeinsamen Elternschaft unter der Schirmherrschaft des Europarates organisiert wurde, ist kürzlich abgeschlossen worden. Nach der dritten Konferenz des Rates über das "Wohl des Kindes" in Scheidung, auf der festgestellt wurde, dass das Wohl des Kindes im Einklang mit einer Rechtsvermutung der Miterziehung steht, war das Thema der vierten Konferenz "Shared Parenting, Social Justice and Children's Rights". Dies war das vierte internationale Treffen von Familienwissenschaftlern, Praktikern und NGO-Vertretern aus 40 Ländern, die sich auf den Bereich der gemeinsamen Elternschaft spezialisiert haben.
Was im November 2017 mit einer gemeinsamen Erklärung von 60 Expert*innen begann, hat sich gut ein Jahr später zur mit weitem Abstand größten aktuellen Petition im Deutschen Bundestag und zur größten Doppelresidenz-Petition überhaupt entwickelt.
Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.02.2019 hat die Diskussion um die Doppelresidenz ein erhebliches Stück vorangebracht. Dies ist wohl eine der wichtigsten Erkenntnisse, die man mit ein paar Tagen Abstand ziehen kann.
Im Zuge der Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Doppelresidenz-Anträgen von Die Linke und der FDP haben wir heute eine Stellungnahme veröffentlicht, welche auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingeht und auch zeigt, weshalb wir, anders als von einigen gefordert, auch tatsächlich ein Leitbild benötigen, um einen Wandel zu erreichen. Dass dies funktioniert, hat die Sorgerechtsreform 2013, bei der das Leitbild der gemeinsamen Sorge eingeführt wurde, eindrucksvoll bewiesen.
Stellungnahme als pdf zum Download
Übersetzung eines Aufsatzes internationaler Experten unter Bezugnahme auf die internationale Forschung
Viele Familien mit Kindern trennen sich auf der ganzen Welt. In Frankreich sind zum Beispiel fast 200.000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Nach der Scheidung leben etwas mehr als sieben von zehn Kindern (73%) nur bei ihrer Mutter und besuchen ihren Vater an wechselnden Wochenenden. Dieses Phänomen wirft die Frage nach dem kurz- und langfristigen Schicksal dieser Kinder auf, insbesondere angesichts der Forschung, die zeigt, dass die aktive Beteiligung beider Elternteile am Leben der Kinder für ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen von entscheidender Bedeutung ist.
Die Suche nach dem Haar in der Suppe - so oder ähnlich muten teilweise Entscheidungen von Familiengerichten an, wenn es um Entscheidungen rund um die Doppelresidenz geht. Nur ist das der Sinn und Zweck von Rechtsprechung? Was bedeuten die Entscheidungen für die Kinder und für die Eltern? Wir erläutern dies anhand einiger Entscheidungen, welche wir in unserer Entscheidungs-Datenbank ausführlich kommentiert haben.
<< | 1 - 15 von 21 | >> |
Allgemeine Fragen oder Fragen zur Website:
info@doppelresidenz.org
Presseanfragen:
presse@doppelresidenz.org
Nachricht an die Redaktion:
redaktion@doppelresidenz.org
Veranstaltung mitteilen:
veranstaltungen@doppelresidenz.org