Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Zusammenfassung des Artikels und Übersetzung durch Markus Witt, Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org
Abstract:
Die sich verändernden Familienrollen und die Anzeichen dafür, dass die meisten Säuglinge Bindungsbeziehungen zu beiden Elternteilen eingehen, haben eine Debatte über Elternvereinbarungen ausgelöst, wenn sich die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern trennen. Das Missverständnis der Bindungstheorie und die verfügbaren empirischen Belege haben die evidenzbasierte Entscheidungsfindung eher verschleiert als geklärt. In diesem Bericht untersuche ich genau die fünf Studien, auf die in diesem Zusammenhang am häufigsten Bezug genommen wird, und zeige auf, was sie uns sagen und nicht sagen, auf welche Weise die Anpassung von Kindern gefördert werden kann, wenn sich ihre Eltern trennen.
In Übereinstimmung mit der Bindungstheorie deuten die Belege darauf hin, dass Kinder davon profitieren, wenn Elternpläne es ihnen ermöglichen, sinnvolle und positive Beziehungen zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.
Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Seit vielen Jahren wird häufig leider sehr emotional und abseits von Fakten darum gestritten, wann Eltern und Kinder eine Doppelresidenz (Wechselmodell) leben können und wann nicht.
Häufig war zu beobachten, dass an die Doppelresidenz sehr hohe Ideal-Anforderungen gestellt wurden, welche sicherlich wünschenswert sind, aber in der Realität von vielen Eltern so nicht gewährleistet werden können (oder wollen).
Was hier insbesondere von den engagierten Gegnern und Gegnerinnen nur nie thematisiert wurde: unter welchen Voraussetzungen sind denn andere Betreuungsmodelle gut und förderlich für Kinder?
„Die Linke“ lehnt mit ihrem Antrag die Einführung der Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall ab und führt hierbei, neben dem Wohl des Kindes, verschiedene Gründe an, welche an vielen Stellen jedoch einer soliden sachlichen und wissenschaftlichen Grundlage entbehren, worauf wir als doppelresidenz.org im Weiteren eingehen werden. Weitreichende politische Entscheidungen sollten auf der Basis von validen Fakten und Erkenntnissen erfolgen, insbesondere wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht.
Stellungnahme zum Download (pdf)
Prof. Linda Nielsen´s neuer Aufsatz über die Analyse von mittlerweile 60 Studien rund um die Doppelresidenz verfestigt weiter die Annahme, dass die Doppelresidenz in der Regel für Kinder bessere Ergebnisse erzielt als das in Deutschland noch häufig gelebte „Alleinerziehenden-“ oder „Residenzmodell“, bei dem meist der Vater als alle-vierzehn-tage-am-wochenende-freizeitelternteil für das Kind präsent ist.
Gerade die gemeinsam gelebte Elternschaft in Freizeit UND Alltag trägt positiv zur Entwicklung der Kinder bei und dies unabhängig von weiteren Umständen.
Eine Studie soll herausfinden, wie sich Betreuungsmodelle auf das Seelenheil von Trennungskindern auswirken.
Während der Untersuchung wurde eine zusätzliche Bedingung eingeführt. Das ist in einer laufenden Studie aber schwierig.
Kritiker befürchten verzerrte Ergebnisse und eine einseitige Sichtweise.
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