Anfang 2019 endete unsere Petition für ein zeitgemäßes Familienrecht. Rund 17.000 Mitzeichnungen kamen zusammen, die bis dahin mit Abstand größte Petition zu dem Thema in Deutschland und ein klares Signal an die Politik, dass sich etwas verändern muss.
Ziemlich genau vier Jahre später kam nun, nach zahlreichen Erinnerungen, die Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition als „Material“ ans Bundesjustizministerium überwiesen wurde, da in der laufenden Legislaturperiode Änderungen im Sinne der Doppelresidenz geplant seien. Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung der Doppelresidenz in der Beratung, nicht jedoch im Gesetz vor.
Unwissenschaftlich, falsch zitierend, in den Hauptaussagen völlig unbelegt und widersprüchlich. Das Urteil eines aktuellen Fachartikels zur Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) fällt vernichtend aus. Für deren medienwirksam publizierte Hauptaussage, dass ein asymmetrisches Wechselmodell kindeswohldienlicher wäre, gibt es keine belastbaren Belege. Wurden erneut Studienergebnisse manipuliert, um politisch erwünschte Ergebnisse zu erhalten?
Deutschland hat eine neue Regierung, der Koalitionsvertrag steht und auch die Doppelresidenz (Wechselmodell) findet darin ihren Platz. Was auf den ersten Blick gut klingt ist aber vor allem eines: eine Vertagung dieser wichtigen Frage, auf die man sich offensichtlich im Koalitionsvertrag nicht einigen konnte.
Das Schweizer Bundesgericht hat Ende 2020 zwei sehr deutliche Entscheidungen gefällt, die die Doppelresidenz (in der Schweiz: alternierende Obhut) klar zum Regelfall erheben. Jetzt wurde eine ausführliche juristische Besprechung der Entscheidungen veröffentlicht, welche nachfolgend kurz zusammengefasst und in Bezug auf die deutsche Situation bewertet wird. Die Ergebnisse sind in weiten Teilen auch auf Deutschland übertragbar und setzen sich auch mit der „Regelfall-Diskussion“ auseinander.
Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Die Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, noch stark umstritten. Während das überwiegend gelebte Residenzmodell sich jeglicher erkenntnisbasierten Grundlage entzieht, besteht heute die Möglichkeit, sich einer umfassend erkenntnisbasierten, kindeswohldienlichen Betreuungsform zu öffnen. Die Doppelresidenz hat sich in umfangreichen internationalen Studien als in keinem Punkt schlechter, aber in vielen Punkten besser als das Residenzmodell erwiesen. Es fehlt bisher aber an einem ausreichenden Transfer dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse in den deutschen Sprachraum.
Häufig wird die Beurteilung dieser Betreuungsform noch von längst überholten Vorurteilen geprägt, die einer tatsächlichen Orientierung an den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der Kinder entgegensteht. Es besteht ein erhebliches Defizit zwischen bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und historisch geprägtem Rollenverständnis.
Nahezu unbeachtet bleibt, dass dies auch eine gleichberechtigte Aufgabenverteilung in Familie und Beruf verhindert, von der insbesondere Mütter profitieren könnten.
So ergibt eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Aspekte rund um die Doppelresidenz, dass deren weiterer Verbreitung neben gesetzgeberischen Defiziten vor allem unhinterfragte Vorannahmen und Vorurteile im Wege stehen
Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Am 12.02.2020 um 20:15 Uhr wird der Spielfilms „Weil Du mir gehörst“ ausgestrahlt, in dem sehr berührend die Entwicklung einer Eltern-Kind-Entfremdung gezeigt wird. Hierbei dürfte es sich ohne Übertreibung um den bedeutendsten Film der letzten Jahrzehnte zu diesem Themenfeld handeln. Im Anschluss an den Film wird es ab 21:45 Uhr eine prominent besetzte Diskussionsrunde, moderiert vom ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam, in der ARD-Mediathek und auf daserste.de geben, zu der auch wir herzlich einladen.
In den letzten Tagen erreichte uns im Zusammenhang mit dem Film mehrfach die Frage, ob die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine Eltern Kind-Entfremdung hätte verhindern können. Hierzu wollen wir gerne Stellung nehmen.
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Trotz der Erkenntnis der schädlichen Auswirkungen der Alleinerziehung und der vielen Vorteile der gemeinsamen Erziehung, sind die Kritiker weiterhin gegen die gemeinsame Betreuung. Hier erfahren Sie, warum Scheidungskinder davon profitieren, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.
Die Vierte Internationale Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft, die vom Internationalen Rat zur gemeinsamen Elternschaft unter der Schirmherrschaft des Europarates organisiert wurde, ist kürzlich abgeschlossen worden. Nach der dritten Konferenz des Rates über das "Wohl des Kindes" in Scheidung, auf der festgestellt wurde, dass das Wohl des Kindes im Einklang mit einer Rechtsvermutung der Miterziehung steht, war das Thema der vierten Konferenz "Shared Parenting, Social Justice and Children's Rights". Dies war das vierte internationale Treffen von Familienwissenschaftlern, Praktikern und NGO-Vertretern aus 40 Ländern, die sich auf den Bereich der gemeinsamen Elternschaft spezialisiert haben.
Geld, Macht und Einfluss gibt niemand gerne auf – so formulierte es die damalige Familienministerin Manuela Schwesig – es ging um Führungspositionen in Unternehmen und die gleichberechtigte Chance von Frauen auf ebendiese Positionen.
Geld, Macht und Einfluss gibt niemand gerne auf. Auf diese einfache Formel könnte man auch viele Streitigkeiten nach einer Trennung der Eltern reduzieren. Das Problem dabei? Die Kinder sind das Mittel zur Zielerreichung. Betreuungszeit und Verfügungsmacht – durchaus auch über den anderen Elternteil, hängen im geltenden Familienrecht unmittelbar mit dem Kind zusammen. Hier werden kindeswohlfremde Fehlanreize gesetzt.
Was im November 2017 mit einer gemeinsamen Erklärung von 60 Expert*innen begann, hat sich gut ein Jahr später zur mit weitem Abstand größten aktuellen Petition im Deutschen Bundestag und zur größten Doppelresidenz-Petition überhaupt entwickelt.
Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.02.2019 hat die Diskussion um die Doppelresidenz ein erhebliches Stück vorangebracht. Dies ist wohl eine der wichtigsten Erkenntnisse, die man mit ein paar Tagen Abstand ziehen kann.
Im Zuge der Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Doppelresidenz-Anträgen von Die Linke und der FDP haben wir heute eine Stellungnahme veröffentlicht, welche auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingeht und auch zeigt, weshalb wir, anders als von einigen gefordert, auch tatsächlich ein Leitbild benötigen, um einen Wandel zu erreichen. Dass dies funktioniert, hat die Sorgerechtsreform 2013, bei der das Leitbild der gemeinsamen Sorge eingeführt wurde, eindrucksvoll bewiesen.
Stellungnahme als pdf zum Download
<< | 1 - 15 von 35 | >> |
Allgemeine Fragen oder Fragen zur Website:
info@doppelresidenz.org
Presseanfragen:
presse@doppelresidenz.org
Nachricht an die Redaktion:
redaktion@doppelresidenz.org
Veranstaltung mitteilen:
veranstaltungen@doppelresidenz.org