Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht ist seit Jahren überfällig. Seit Beginn steht sie unter massiver Kritik und dem Verdacht politischer Einflussnahme. Was kann man von dieser Studie erwarten? Warum wird die Arbeit der Wissenschaftler politisch verschleiert und verzögert? Ein Versuch der Aufarbeitung.
Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Seit vielen Jahren wird häufig leider sehr emotional und abseits von Fakten darum gestritten, wann Eltern und Kinder eine Doppelresidenz (Wechselmodell) leben können und wann nicht.
Häufig war zu beobachten, dass an die Doppelresidenz sehr hohe Ideal-Anforderungen gestellt wurden, welche sicherlich wünschenswert sind, aber in der Realität von vielen Eltern so nicht gewährleistet werden können (oder wollen).
Was hier insbesondere von den engagierten Gegnern und Gegnerinnen nur nie thematisiert wurde: unter welchen Voraussetzungen sind denn andere Betreuungsmodelle gut und förderlich für Kinder?
Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.
Im Artikel "Was wollen wir? Finanziellen Ablasshandel oder elterliche Verantwortung?" führt Markus Witt, Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. u.a. an, in welchen Rechtsbereichen die Doppelresidenz mittlerweile Einzug gehalten hat.
Eine Studie soll herausfinden, wie sich Betreuungsmodelle auf das Seelenheil von Trennungskindern auswirken.
Während der Untersuchung wurde eine zusätzliche Bedingung eingeführt. Das ist in einer laufenden Studie aber schwierig.
Kritiker befürchten verzerrte Ergebnisse und eine einseitige Sichtweise.
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