„Bei Geld hört die Freundschaft auf“ – wie wir ein Unterhaltsrecht schaffen können, das die Interessen von Müttern und Vätern berücksichtigt, Streit vermeidet und die Kinder gut versorgt
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.
Gemeinsames Sorgerecht als Standard nach einer Trennung, Doppelresidenz als bevorzugtes Betreuungsmodell, wenn die Eltern sich nicht einig sind, Prüfung, falls ein Elternteil umziehen möchte und ein verstärktes Hinwirken auf Kooperation und Mediation. Also die Umsetzung der Resolution 2079(2015) der Parlamentarischen Versammlung des Europrates in Norwegen, nicht einmal ein Jahr nach Verabschiedung der Resolution.
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