Anfang 2019 endete unsere Petition für ein zeitgemäßes Familienrecht. Rund 17.000 Mitzeichnungen kamen zusammen, die bis dahin mit Abstand größte Petition zu dem Thema in Deutschland und ein klares Signal an die Politik, dass sich etwas verändern muss.
Ziemlich genau vier Jahre später kam nun, nach zahlreichen Erinnerungen, die Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition als „Material“ ans Bundesjustizministerium überwiesen wurde, da in der laufenden Legislaturperiode Änderungen im Sinne der Doppelresidenz geplant seien. Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung der Doppelresidenz in der Beratung, nicht jedoch im Gesetz vor.
Die Legislaturperiode geht zu Ende, die Bundestagswahlen stehen vor der Tür. Zeit, einen Blick zurückzuwerfen, was sich zum Thema Doppelresidenz getan hat, wo wir heute stehen. Dazu gehört natürlich auch ein Blick nach vorn – was bieten die Parteien an Lösungen an. Soviel vorweg: dass es so schlimm kommt, hätten wir uns nicht vorstellen können.
Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht ist seit Jahren überfällig. Seit Beginn steht sie unter massiver Kritik und dem Verdacht politischer Einflussnahme. Was kann man von dieser Studie erwarten? Warum wird die Arbeit der Wissenschaftler politisch verschleiert und verzögert? Ein Versuch der Aufarbeitung.
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Trotz der Erkenntnis der schädlichen Auswirkungen der Alleinerziehung und der vielen Vorteile der gemeinsamen Erziehung, sind die Kritiker weiterhin gegen die gemeinsame Betreuung. Hier erfahren Sie, warum Scheidungskinder davon profitieren, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.
Die Vierte Internationale Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft, die vom Internationalen Rat zur gemeinsamen Elternschaft unter der Schirmherrschaft des Europarates organisiert wurde, ist kürzlich abgeschlossen worden. Nach der dritten Konferenz des Rates über das "Wohl des Kindes" in Scheidung, auf der festgestellt wurde, dass das Wohl des Kindes im Einklang mit einer Rechtsvermutung der Miterziehung steht, war das Thema der vierten Konferenz "Shared Parenting, Social Justice and Children's Rights". Dies war das vierte internationale Treffen von Familienwissenschaftlern, Praktikern und NGO-Vertretern aus 40 Ländern, die sich auf den Bereich der gemeinsamen Elternschaft spezialisiert haben.
Was im November 2017 mit einer gemeinsamen Erklärung von 60 Expert*innen begann, hat sich gut ein Jahr später zur mit weitem Abstand größten aktuellen Petition im Deutschen Bundestag und zur größten Doppelresidenz-Petition überhaupt entwickelt.
Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.02.2019 hat die Diskussion um die Doppelresidenz ein erhebliches Stück vorangebracht. Dies ist wohl eine der wichtigsten Erkenntnisse, die man mit ein paar Tagen Abstand ziehen kann.
Im Zuge der Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Doppelresidenz-Anträgen von Die Linke und der FDP haben wir heute eine Stellungnahme veröffentlicht, welche auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingeht und auch zeigt, weshalb wir, anders als von einigen gefordert, auch tatsächlich ein Leitbild benötigen, um einen Wandel zu erreichen. Dass dies funktioniert, hat die Sorgerechtsreform 2013, bei der das Leitbild der gemeinsamen Sorge eingeführt wurde, eindrucksvoll bewiesen.
Stellungnahme als pdf zum Download
Übersetzung eines Aufsatzes internationaler Experten unter Bezugnahme auf die internationale Forschung
Viele Familien mit Kindern trennen sich auf der ganzen Welt. In Frankreich sind zum Beispiel fast 200.000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Nach der Scheidung leben etwas mehr als sieben von zehn Kindern (73%) nur bei ihrer Mutter und besuchen ihren Vater an wechselnden Wochenenden. Dieses Phänomen wirft die Frage nach dem kurz- und langfristigen Schicksal dieser Kinder auf, insbesondere angesichts der Forschung, die zeigt, dass die aktive Beteiligung beider Elternteile am Leben der Kinder für ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen von entscheidender Bedeutung ist.
In der aktuellen Diskussion, wie ein Familienrecht der Zukunft aussehen soll, wird viel über gesellschaftliche Rahmenbedingungen, elterliche Rollenmodelle und meist die Sicht von Eltern auf Kinder gesprochen. Der Ausgangspunkt des Rechtes sind jedoch erst einmal Grund- und Menschenrechte. Dieser Artikel soll daher auf diese Punkte den Fokus legen und aufzeigen, weshalb an einem Leitbild der Doppelresidenz kaum ein Weg vorbeiführt und wann davon abgewichen werden kann und muss. Ausgangspunkt sind hierbei nicht in erster Linie die Eltern, sondern die Kinder.
Autor: Edward Kruk, Ph.D.
Deutsche Übersetzung (Angela Hoffmeyer)
Am 14. Dezember 2018 fand in München ein Fachworkshop zum Thema „Leitbilder von Familie und Elternschaft“ im Deutschen Jugendinstitut in München statt. Der Workshop fand im Rahmen der Erstellung des 9. Familienberichts der Bundesregierung statt, welcher im April 2020 vorgelegt werden soll. Wir waren mit vor Ort, denn die Frage des Leitbildes beschäftigt auch uns intensiv.
Update 17.12.2018: erste offizielle Ergebnisse verkündet
Am 22. Und 23.11.2018 fand im Gebäude des Europarates in Strasbourg der 4. Konferenz des Internationalen Rates für die paritätische Doppelresidenz (ICSP, www.twohomes.de) statt.
Rund 200 Teilnehmer aus rund 40 Ländern gaben sich ein Stelldichein, mit dabei viele international anerkannte Wissenschaftler, welche sich seit vielen Jahren mit der Forschung rund um Doppelresidenz und das Wohlergehen der Kinder beschäftigen. Allein das Teilnehmerfeld versprach bereits hochkarätige und spannende Vorträge und diese Erwartung sollte nicht enttäuscht werden.
Bereits in den Eröffnungsreden zeigte sich recht deutlich, dass es vor allem das Recht des Kindes ist, von beiden Eltern erzogen zu werden. Die Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni betonte auch, dass es einen immer größeren Konsens gibt, dass shared parenting als Teil von Trennungsarrangements soweit möglich unterstützt werden sollte und Kindern die Chance bietet, positive Beziehungen zu beiden Eltern zu pflegen.
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