Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.
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