Streit ist eines der häufigsten Argumente gegen die Doppelresidenz. Wie dieser Entsteht und welche Auswirkungen er hat, dazu haben wir an vielen Stellen bereits hingewiesen
- Praxistipp: Doppelresidenz und Streit der Eltern
- Praxistipp: Anforderung an die Kommunikation und Kooperation
- Kindeswohlfremde Anreize und "Hochstrittigkeit"
Wie aber kann es gelingen, in gerichtlichen Verfahren nicht nur ein Urteil (Beschluss) zu fassen, sondern Eltern und Kindern auch tatsächlich eine Basis für die Zukunft zu geben? Wie lässt sich verhindern, das Kinder einen Elternteil verlieren?
Die Suche nach dem Haar in der Suppe - so oder ähnlich muten teilweise Entscheidungen von Familiengerichten an, wenn es um Entscheidungen rund um die Doppelresidenz geht. Nur ist das der Sinn und Zweck von Rechtsprechung? Was bedeuten die Entscheidungen für die Kinder und für die Eltern? Wir erläutern dies anhand einiger Entscheidungen, welche wir in unserer Entscheidungs-Datenbank ausführlich kommentiert haben.
Das Schweizer Bundesgericht hat in einer Entscheidung deutlich herausgestellt, dass die Doppelresidenz (in der Schweiz: alternierende Obhut) nach sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen Kindern deutlich weniger in Loyalitätskonflite treibt und es keine Befunde gibt die nahelegen würden, das Kinder im Alleinerziehenden-Residenzmodell gesünder sein sollen. Hierüber berichtete unser Kooperationspartner VEV.
Gerichte tun sich in Deutschland oftmals schwer damit, die Doppelresidenz anzuordnen. Oftmals entsteht der Eindruck, dass vor allem rechtliche Vorbehalte den klaren Blick auf die Bedürfnisse des Kindes nebeln. Wir haben daher den Blick über den großen Teich gewagt und uns mal angeschaut, wie in Kanada mit solchen Fällen, bei durchaus schwierigen Umständen, umgegangen wird.
Das Ergebnis ist erstaunlich einfach. Richtet man den Blick auf die Bedürfnisse des Kindes und die Fähigkeiten der Eltern, so wird sich in vielen Fällen recht einfach der Weg hin zur Doppelresidenz finden lassen. Im Beitrag findet ihr eine deutsche Zusammenfassung des Beschlusses.
Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.
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