Anfang 2019 endete unsere Petition für ein zeitgemäßes Familienrecht. Rund 17.000 Mitzeichnungen kamen zusammen, die bis dahin mit Abstand größte Petition zu dem Thema in Deutschland und ein klares Signal an die Politik, dass sich etwas verändern muss.
Ziemlich genau vier Jahre später kam nun, nach zahlreichen Erinnerungen, die Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition als „Material“ ans Bundesjustizministerium überwiesen wurde, da in der laufenden Legislaturperiode Änderungen im Sinne der Doppelresidenz geplant seien. Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung der Doppelresidenz in der Beratung, nicht jedoch im Gesetz vor.
Unwissenschaftlich, falsch zitierend, in den Hauptaussagen völlig unbelegt und widersprüchlich. Das Urteil eines aktuellen Fachartikels zur Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) fällt vernichtend aus. Für deren medienwirksam publizierte Hauptaussage, dass ein asymmetrisches Wechselmodell kindeswohldienlicher wäre, gibt es keine belastbaren Belege. Wurden erneut Studienergebnisse manipuliert, um politisch erwünschte Ergebnisse zu erhalten?
Deutschland hat eine neue Regierung, der Koalitionsvertrag steht und auch die Doppelresidenz (Wechselmodell) findet darin ihren Platz. Was auf den ersten Blick gut klingt ist aber vor allem eines: eine Vertagung dieser wichtigen Frage, auf die man sich offensichtlich im Koalitionsvertrag nicht einigen konnte.
Die Legislaturperiode geht zu Ende, die Bundestagswahlen stehen vor der Tür. Zeit, einen Blick zurückzuwerfen, was sich zum Thema Doppelresidenz getan hat, wo wir heute stehen. Dazu gehört natürlich auch ein Blick nach vorn – was bieten die Parteien an Lösungen an. Soviel vorweg: dass es so schlimm kommt, hätten wir uns nicht vorstellen können.
Das Schweizer Bundesgericht hat Ende 2020 zwei sehr deutliche Entscheidungen gefällt, die die Doppelresidenz (in der Schweiz: alternierende Obhut) klar zum Regelfall erheben. Jetzt wurde eine ausführliche juristische Besprechung der Entscheidungen veröffentlicht, welche nachfolgend kurz zusammengefasst und in Bezug auf die deutsche Situation bewertet wird. Die Ergebnisse sind in weiten Teilen auch auf Deutschland übertragbar und setzen sich auch mit der „Regelfall-Diskussion“ auseinander.
Anfang Februar hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.
Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht ist seit Jahren überfällig. Seit Beginn steht sie unter massiver Kritik und dem Verdacht politischer Einflussnahme. Was kann man von dieser Studie erwarten? Warum wird die Arbeit der Wissenschaftler politisch verschleiert und verzögert? Ein Versuch der Aufarbeitung.
Die Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, noch stark umstritten. Während das überwiegend gelebte Residenzmodell sich jeglicher erkenntnisbasierten Grundlage entzieht, besteht heute die Möglichkeit, sich einer umfassend erkenntnisbasierten, kindeswohldienlichen Betreuungsform zu öffnen. Die Doppelresidenz hat sich in umfangreichen internationalen Studien als in keinem Punkt schlechter, aber in vielen Punkten besser als das Residenzmodell erwiesen. Es fehlt bisher aber an einem ausreichenden Transfer dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse in den deutschen Sprachraum.
Häufig wird die Beurteilung dieser Betreuungsform noch von längst überholten Vorurteilen geprägt, die einer tatsächlichen Orientierung an den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der Kinder entgegensteht. Es besteht ein erhebliches Defizit zwischen bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und historisch geprägtem Rollenverständnis.
Nahezu unbeachtet bleibt, dass dies auch eine gleichberechtigte Aufgabenverteilung in Familie und Beruf verhindert, von der insbesondere Mütter profitieren könnten.
So ergibt eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Aspekte rund um die Doppelresidenz, dass deren weiterer Verbreitung neben gesetzgeberischen Defiziten vor allem unhinterfragte Vorannahmen und Vorurteile im Wege stehen
Zusammenfassung des Artikels und Übersetzung durch Markus Witt, Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org
Abstract:
Die sich verändernden Familienrollen und die Anzeichen dafür, dass die meisten Säuglinge Bindungsbeziehungen zu beiden Elternteilen eingehen, haben eine Debatte über Elternvereinbarungen ausgelöst, wenn sich die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern trennen. Das Missverständnis der Bindungstheorie und die verfügbaren empirischen Belege haben die evidenzbasierte Entscheidungsfindung eher verschleiert als geklärt. In diesem Bericht untersuche ich genau die fünf Studien, auf die in diesem Zusammenhang am häufigsten Bezug genommen wird, und zeige auf, was sie uns sagen und nicht sagen, auf welche Weise die Anpassung von Kindern gefördert werden kann, wenn sich ihre Eltern trennen.
In Übereinstimmung mit der Bindungstheorie deuten die Belege darauf hin, dass Kinder davon profitieren, wenn Elternpläne es ihnen ermöglichen, sinnvolle und positive Beziehungen zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.
Mit der Frage der Doppelresidenz (Wechselmodell) wird zunehmend auch die Frage eines Leitbildes im Familienrecht diskutiert. Leider geschieht dies oftmals recht undifferenziert und anhand von (unbegründeten) Vorurteilen.
Ziemlich unbeachtet bleibt dabei aber die eigentlich entscheidende Frage: was kann und soll der Gesetzgeber eigentlich regeln? Wann kann und wann muss er in elterliche Grundrechte eingreifen? Diese Frage soll dieser Beitrag genauer betrachten, auch im Hinblick auf die Unterschiede zwischen zusammenlebenden und getrennten Eltern.
Am 12.02.2020 um 20:15 Uhr wird der Spielfilms „Weil Du mir gehörst“ ausgestrahlt, in dem sehr berührend die Entwicklung einer Eltern-Kind-Entfremdung gezeigt wird. Hierbei dürfte es sich ohne Übertreibung um den bedeutendsten Film der letzten Jahrzehnte zu diesem Themenfeld handeln. Im Anschluss an den Film wird es ab 21:45 Uhr eine prominent besetzte Diskussionsrunde, moderiert vom ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam, in der ARD-Mediathek und auf daserste.de geben, zu der auch wir herzlich einladen.
In den letzten Tagen erreichte uns im Zusammenhang mit dem Film mehrfach die Frage, ob die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine Eltern Kind-Entfremdung hätte verhindern können. Hierzu wollen wir gerne Stellung nehmen.
Seit vielen Jahren wird häufig leider sehr emotional und abseits von Fakten darum gestritten, wann Eltern und Kinder eine Doppelresidenz (Wechselmodell) leben können und wann nicht.
Häufig war zu beobachten, dass an die Doppelresidenz sehr hohe Ideal-Anforderungen gestellt wurden, welche sicherlich wünschenswert sind, aber in der Realität von vielen Eltern so nicht gewährleistet werden können (oder wollen).
Was hier insbesondere von den engagierten Gegnern und Gegnerinnen nur nie thematisiert wurde: unter welchen Voraussetzungen sind denn andere Betreuungsmodelle gut und förderlich für Kinder?
„Bei Geld hört die Freundschaft auf“ – wie wir ein Unterhaltsrecht schaffen können, das die Interessen von Müttern und Vätern berücksichtigt, Streit vermeidet und die Kinder gut versorgt
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Streit ist eines der häufigsten Argumente gegen die Doppelresidenz. Wie dieser Entsteht und welche Auswirkungen er hat, dazu haben wir an vielen Stellen bereits hingewiesen
- Praxistipp: Doppelresidenz und Streit der Eltern
- Praxistipp: Anforderung an die Kommunikation und Kooperation
- Kindeswohlfremde Anreize und "Hochstrittigkeit"
Wie aber kann es gelingen, in gerichtlichen Verfahren nicht nur ein Urteil (Beschluss) zu fassen, sondern Eltern und Kindern auch tatsächlich eine Basis für die Zukunft zu geben? Wie lässt sich verhindern, das Kinder einen Elternteil verlieren?
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