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Berlin, 07.02.2021
Manipuliert und verfälscht das Bundesfamilienministerium die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“? Aktuelle Berichte von Spiegel und FAZ sowie Aussagen von Beiratsmitgliedern, Politikern und Wissenschaftlern bekräftigen diese Annahme. Das Bündnis doppelresidenz.org veröffentlicht dazu die umfassendste Chronologie der Ereignisse.
Bei getrennten Eltern kommt es häufig zum Streit um den Unterhalt. Auf der einen Seite ist es zu viel, auf der anderen Seite zu wenig – je nach Betrachtungsweise. Nun gibt es erstmals in Deutschland gemeinsame, revolutionäre Vorschläge von Müttern und Vätern zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts. Der Unterhaltsvorschuss könnte damit der Vergangenheit angehören.
Ein zeitgemäßes Familienrecht sollte die Aufgaben und Pflichten in Familie und Beruf auf beide Eltern gleichwertig verteilen. Das Bündnis doppelresidenz.org steht für Erziehungspartnerschaft – von Anfang an und im Lebensverlauf – also auch bei Trennung der Eltern als Paar.
Die Online-Mitzeichnung zur Bundestagspetition ist gestartet. Bereits zum Start die erfolgreichste Petition des Jahres mit über 13.000 Unterstützer*innen. Politik muss jahrzehntelange Versäumnisse endlich beseitigen.
Dringende Änderungen für Trennungskinder und deren Eltern angemahnt
Gemeinsame Elternschaft auch nach einer Trennung. Das wünschen sich immer mehr Mütter und Väter. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stehen dem jedoch häufig entgegen. Das Bündnis doppelresidenz.org will das ändern, setzt sich für ein Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell) ein und erhält dafür breite öffentliche Unterstützung
Berlin, 14.03.2018
Am 15. März wird im Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion beraten, der das Wechselmodell (Doppelresidenz) als gesetzlichen Regelfall für die gleichverantwortliche Betreuung von Kindern getrennter Eltern vorsieht. Ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, nicht nur, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung der Eltern zu fördern, sondern vor allem, um den Kindern ein emotional gesichertes Aufwachsen mit beiden Elternteilen zu ermöglichen
Am 1. Februar 2017 verkündete der Bundesgerichtshof seine wegweisende Entscheidung zur Doppelresidenz (Wechselmodell). Während Gerichte dies nach und nach in die Praxis umsetzen, fehlen weiterhin Entwürfe, die gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch gesetzlich zu verankern und ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen
In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte.
Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat, dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage, was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann, zu einer eindeutigen Aussage kommt: Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen. Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde mittlerweile durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.
Berlin, 25.02.2017
Bisher war rechtlich nicht geklärt, ob die Doppelresidenz gerichtlich angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof sorgte mit einem deutlichen Votum pro Doppelresidenz nun für Rechtssicherheit.
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