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Berlin, 07.02.2021
Manipuliert und verfälscht das Bundesfamilienministerium die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“? Aktuelle Berichte von Spiegel und FAZ sowie Aussagen von Beiratsmitgliedern, Politikern und Wissenschaftlern bekräftigen diese Annahme. Das Bündnis doppelresidenz.org veröffentlicht dazu die umfassendste Chronologie der Ereignisse.
Doppelresidenz als Leitbild, gleiche Rechte für Väter und Deeskalation von familiengerichtlichen Verfahren waren am 2. Oktober 2015 die Hauptforderungen der einstimmig angenommenen Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die 47 Mitgliedsstaaten. Während andere europäische Länder die Forderungen längst umsetzten, blieb die deutsche Regierung tatenlos.
Ein zeitgemäßes Familienrecht sollte die Aufgaben und Pflichten in Familie und Beruf auf beide Eltern gleichwertig verteilen. Das Bündnis doppelresidenz.org steht für Erziehungspartnerschaft – von Anfang an und im Lebensverlauf – also auch bei Trennung der Eltern als Paar.
Die Online-Mitzeichnung zur Bundestagspetition ist gestartet. Bereits zum Start die erfolgreichste Petition des Jahres mit über 13.000 Unterstützer*innen. Politik muss jahrzehntelange Versäumnisse endlich beseitigen.
Dringende Änderungen für Trennungskinder und deren Eltern angemahnt
Gemeinsame Elternschaft auch nach einer Trennung. Das wünschen sich immer mehr Mütter und Väter. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stehen dem jedoch häufig entgegen. Das Bündnis doppelresidenz.org will das ändern, setzt sich für ein Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell) ein und erhält dafür breite öffentliche Unterstützung
Am 1. Februar 2017 verkündete der Bundesgerichtshof seine wegweisende Entscheidung zur Doppelresidenz (Wechselmodell). Während Gerichte dies nach und nach in die Praxis umsetzen, fehlen weiterhin Entwürfe, die gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch gesetzlich zu verankern und ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen
In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Perspektivwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.
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