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Berlin, 07.02.2021
Manipuliert und verfälscht das Bundesfamilienministerium die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“? Aktuelle Berichte von Spiegel und FAZ sowie Aussagen von Beiratsmitgliedern, Politikern und Wissenschaftlern bekräftigen diese Annahme. Das Bündnis doppelresidenz.org veröffentlicht dazu die umfassendste Chronologie der Ereignisse.
Doppelresidenz als Leitbild, gleiche Rechte für Väter und Deeskalation von familiengerichtlichen Verfahren waren am 2. Oktober 2015 die Hauptforderungen der einstimmig angenommenen Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die 47 Mitgliedsstaaten. Während andere europäische Länder die Forderungen längst umsetzten, blieb die deutsche Regierung tatenlos.
Bei getrennten Eltern kommt es häufig zum Streit um den Unterhalt. Auf der einen Seite ist es zu viel, auf der anderen Seite zu wenig – je nach Betrachtungsweise. Nun gibt es erstmals in Deutschland gemeinsame, revolutionäre Vorschläge von Müttern und Vätern zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts. Der Unterhaltsvorschuss könnte damit der Vergangenheit angehören.
Ein zeitgemäßes Familienrecht sollte die Aufgaben und Pflichten in Familie und Beruf auf beide Eltern gleichwertig verteilen. Das Bündnis doppelresidenz.org steht für Erziehungspartnerschaft – von Anfang an und im Lebensverlauf – also auch bei Trennung der Eltern als Paar.
Die Online-Mitzeichnung zur Bundestagspetition ist gestartet. Bereits zum Start die erfolgreichste Petition des Jahres mit über 13.000 Unterstützer*innen. Politik muss jahrzehntelange Versäumnisse endlich beseitigen.
Dringende Änderungen für Trennungskinder und deren Eltern angemahnt
Gemeinsame Elternschaft auch nach einer Trennung. Das wünschen sich immer mehr Mütter und Väter. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stehen dem jedoch häufig entgegen. Das Bündnis doppelresidenz.org will das ändern, setzt sich für ein Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell) ein und erhält dafür breite öffentliche Unterstützung
Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern sondern auch gleichberechtigte Elternschaft. Mit dem Fall des Ehegattensplitting würde der Weg zu echter Wahlfreiheit von Partnern und Eltern bei der Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit geöffnet werden.
Berlin, 14.03.2018
Am 15. März wird im Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion beraten, der das Wechselmodell (Doppelresidenz) als gesetzlichen Regelfall für die gleichverantwortliche Betreuung von Kindern getrennter Eltern vorsieht. Ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, nicht nur, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung der Eltern zu fördern, sondern vor allem, um den Kindern ein emotional gesichertes Aufwachsen mit beiden Elternteilen zu ermöglichen
Am 1. Februar 2017 verkündete der Bundesgerichtshof seine wegweisende Entscheidung zur Doppelresidenz (Wechselmodell). Während Gerichte dies nach und nach in die Praxis umsetzen, fehlen weiterhin Entwürfe, die gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch gesetzlich zu verankern und ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen
In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte.
Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat, dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage, was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann, zu einer eindeutigen Aussage kommt: Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen. Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde mittlerweile durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Perspektivwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.
Berlin, 25.02.2017
Bisher war rechtlich nicht geklärt, ob die Doppelresidenz gerichtlich angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof sorgte mit einem deutlichen Votum pro Doppelresidenz nun für Rechtssicherheit.
Pressemitteilung von doppelresidenz.org:
Offener Brief an die Bundesfamilienministerin: Verbände fordern Neustart der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und neutrale Information über die Doppelresidenz
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