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Doppelresidenz kann angeordnet werden, wenn sie im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl am Besten entspricht


Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...


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Keine Aussetzung der Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zur Doppelresidenz, um den Kindern zu viele mögliche Veränderungen zu ersparen


Tenor
1. Der Antrag des Antragsgegners auf vorläufige Aussetzung der Wirksamkeit des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht -Forchheim vom 6.3.2020 (3 F 650/19) wird zurückgewiesen. -

Begründung:


Der Antrag des Antragstellers mit Anwaltsschreiben vom 19.5.2020 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung...


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Komplexe Umgangsregelung zum Bindungsaufbau- und erhalt beim Leben an drei Wohnorten


Bezüglich des Verfahrensverlaufes wird aufgrund der Komplexität auf den Beschlusstext verwiesen (Link zum Volltext siehe unten)




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Keine Anordnung der Doppelresidenz, wenn es ein Elternteil an der notwendigen Loyalität gegenüber dem anderen Elternteil fehlen lässt


Leitsätze des Bundesgerichtshofes:

  1. Die gerichtliche Ãœbertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden Frage, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist (FortfÃ...


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Eine Doppelresidenz kann für einen Elternteil nicht angeordnet werden, solange dieser die Kinder negativ beeinflusst


Leitsatz von doppelresidenz.org

 

 

Eine Doppelresidenz kann für einen Elternteil nicht angeordnet werden, solange dieser die Kinder negativ beeinflusst

 

Zum Sachverhalt

Nach Auszug der Mutter nahm diese die Kinder mit sich...


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Ablehnung einer Doppelresidenz (7:7 Übernachtungen) aus Kindeswohlgründen, wobei eine Umgangsregelung 8:6 Übernachtungen dem Kindeswohl entspricht


Leitsatz von doppelresidenz.org:

Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.




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Ablehnung Doppelresidenz wegen kontinuierlichem Willen des Kindes


Doppelresidenz kann bei erklärten Willen des Kindes, dies nicht zu wünschen, nicht angeordnet werden.

Bei strittigen Eltern ist einem "eindeutigem Erziehungsschwerpunkt" der Vorzug zu geben.




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Doppelresidenz kann auch erstmals angeordnet werden, bei unstreitig guter Bindung kann die Anordnung auch ohne Gutachten erfolgen


Leitsätze (aus juris)

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, kann im Einzelfall
auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet ...


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Doppelresidenz kann auch erstmals angeordnet werden, bringt mehr Stabilität ins Leben der Kinder, Kinder profitieren von der Unterschiedlichkeit der Eltern


Entscheidung wurde durch das OLG Stuttgart (18 UF 104/17) bestätigt und ist rechtskräftig (siehe dort).

Auszüge aus der Entscheidung:

Der Umgang der Kinder .... wird in Form eines paritatischen Wechselmodells mit einem wochentlichen Wechsel sonntags um 12 Uhr angeordnet.


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Die Einstweilige Anordnung der Doppelresidenz trotz hohem Konfliktniveau


Leitsatz Doppelresidenz.org:

 

 

Eine paritätische Doppelresidenz kann auch dem Wohl der Kinder auch dann am Besten entsprechen, wenn weiterhin ein hohes Konfliktverhalten der Eltern untereinander besteht.

 

Aus der Entschei...


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Doppelresidenz kann bei Kommunikationsproblemen nicht angeordnet werden


Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden, wenn die Eltern eine fortdauernde Mediation nur zur Absprache von Umgangsterminen nutzen, sich über den bevorstehenden Wechsel eines Kindes auf eine weiterführende Schule aber nicht austauschen.

 

Zu den weiteren Bewertungen siehe unten.

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Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils - keine Anhaltspunkte für die These des "einen Lebensmittelpunktes"


Zu entscheiden war über das Umgangsrecht zweier Kinder mit einem Altersunterschied von 5 Jahren. Beim älteren Kind wurde eine paritätische Doppelresidenz angeordnet, beim kleineren Kind eine aufgrund der engeren Bindung zur Mutter leicht abweichende Regelung.

In seiner Begründung hat das hanseatische Oberlandesgericht die spätere En...


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