Die Entscheidungsdatenbank befindet sich zur Zeit noch im Aufbau. Nach und nach werden wir hier weitere Entscheidugen einstellen und entsprechend in Bezug auf die Doppelresidenz kommentieren.
1. Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 29.01.2020 - 6 F 64/18 - wie folgt teilweise abgeändert:
Ziffer 2. des Tenors erhält folgende Fassung:
Unter Aufhebung der Betreuung des Kindes im Wechselmodell hat der Antragsteller das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umg...
Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...
Tenor
1. Der Antrag des Antragsgegners auf vorläufige Aussetzung der Wirksamkeit des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht -Forchheim vom 6.3.2020 (3 F 650/19) wird zurückgewiesen. -
Begründung:
Der Antrag des Antragstellers mit Anwaltsschreiben vom 19.5.2020 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung...
Verfahrensgang
Die Mutter und der Vater der hier betroffenen Kinder haben sich im Jahr 2018 in einem Termin, der in den gleichzeitig geführten Verfahren zu Sorgerecht (…/18 …) und Umgangsrecht (…/19 …) unter Verfahrensverbindung zur gemeinsamen Verhandlung stattfand, über die Betreuung ihrer beiden damals ein- und fünfjährige...
Die Eltern des mittlerweile 3-jährigen Kindes übten nach einem Beschluss des Amtsgerichtes die Doppelresidenz aus. Die Mutter legte Beschwerde ein und forderte eine 5:9-Betreuung zu ihren Gunsten. Der Vater trat der Beschwerde mit einer Anschlussbeschwerde entgegen die zum Ziel hatte, die Doppelresidenz fortzusetzen und nur für den Fall der A...
Die Eltern zweier Kinder im Kita-Alter (3 / 5 Jahre bei Abschluss des Verfahrens) vereinbarten nach der Trennung einen 14-tägigen Wochenendumgang sowie einen kurzen, zweistündigen Umgang unter der Woche. Der Vater strebte im gerichtlichen Verfahren die Doppelresidenz an.
Im amtsgerichtlichen Verfahren einigten sich die Eltern vorläufi...
Nach der Trennung der Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung beantragte die Mutter unmittelbar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vater trat dem entgegen. Aufgrund der hochstrittigen Trennungskonstellation wurde durch das Jugendamt ein Krisen-Clearing durchgeführt.
In der Übergangszeit sollte vorläufig ein Nestmodell mit annähernd ...
Bezüglich des Verfahrensverlaufes wird aufgrund der Komplexität auf den Beschlusstext verwiesen (Link zum Volltext siehe unten)
Die Eltern des Kindes hatten sich 2017 getrennt. Der Vater hatte sich dann eine eigene Wohnung im direkten Umfeld gesucht und für die Zeit auch eine einvernehmliche Umgangsregelung in Form eines „erweiterten Umgangs“ (Freitag – Dienstag sowie Montag zu Dienstag in der Folgewoche) verständigt.
Ãœber eine Erweiterung der Kontaktzei...
Die Eltern trennten sich im November 2018 und führten seitdem zahlreiche gerichtliche Verfahren, darunter auch ein beendetes Gewaltschutzverfahren. Im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden zum Umgangs Zwischenvereinbarungen geschlossen, deren Inhalt nicht näher benannt wurde.
Im vorliegenden Verfahren forderte die Mutter, den Umgang le...
Leitsätze des Bundesgerichtshofes:
Nach der Trennung der Eltern wandte sich der Vater hilfesuchend an das Jugendamt, da die Mutter ständig Vereinbarungen, die unter Vermittlung des Jugendsamtes zustande gekommen sind, abändere. Nach Ansicht des Jugendamtes stelle dies eine unmittelbare Gefährdung des Sohnes durch den Elternkonflikt dar.
Die Mutter beantragte die Ãœbert...
Mutter und Vater betreuen ihre Kinder in Doppelresidenz. Das Kindergeld wurde bisher durch die Mutter bezogen. Da das Kind aber beim Vater gemeldet ist und dieser die Hortkosten alleine trägt beantragt er, dass das Kindergeld ihm alleine ausgezahlt wird.
Dies wird abgelehnt, da die Mutter bisher bereits immer die Kindergeld-Bezugsberech...
Nach dem Auszug der Mutter aus dem gemeinsamen Haushalt wollte der Vater die Doppelresidenz leben, die Mutter aber lediglich erweiterten Umgang einräumen. Die Mutter leitete ein Sorgerechtsverfahren ein, mit dem das Aufenthaltsbestimmu...
Eine Doppelresidenz kann für einen Elternteil nicht angeordnet werden, solange dieser die Kinder negativ beeinflusst
Nach Auszug der Mutter nahm diese die Kinder mit sich...
Eine fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern schließt nicht nur eine Doppelresidenz, sondern auch einen (stark) erweiterten Umgang aus.
Die Eltern leb...
Leitsatz von doppelresidenz.org:
Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.
Nichtannahmebeschluss: Keine gesetzgeberische Pflicht zur Einräumung eines paritätischen Umgangsrechts ("Wechselmodell") getrennt lebender Eltern als Regelfall - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Ablehnung eines auf Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells gerichteten Begehrens bei mangelnder Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern
Doppelresidenz kann bei erklärten Willen des Kindes, dies nicht zu wünschen, nicht angeordnet werden.
Bei strittigen Eltern ist einem "eindeutigem Erziehungsschwerpunkt" der Vorzug zu geben.
Leitsatz:
1. Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen.
2. Ein paritätisches Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichen...
Leitsätze (aus juris)
1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, kann im Einzelfall
auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet ...
Entscheidung wurde durch das OLG Stuttgart (18 UF 104/17) bestätigt und ist rechtskräftig (siehe dort).
Auszüge aus der Entscheidung:
Der Umgang der Kinder .... wird in Form eines paritatischen Wechselmodells mit einem wochentlichen Wechsel sonntags um 12 Uhr angeordnet.
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