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Fachzeitschrift   
2016   

Kindergeld beim Wechselmodell



Wenn Kinder hälftig im Wechselmodell betreut werden, teilen sich die Eltern in der Regel das Kindergeld. Der BGH sieht das anders: Er läßt beim Kindergeldbezieher 3/4 und spricht dem anderen nur 1/4 zu. Die komplizierte Begründung kann über die augenscheinliche Ungerechtigkeit nicht hinwegtäuschen.

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