Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang.





Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet.

Datum
04.05.2015
Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang
Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist.
© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass „in der Regel“ ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. In der Praxis ist hingegen häufiger zu beobachten, dass beide Elternteile sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern. Dies kann auch bis zum sogenannten „Wechselmodell“ gehen, bei dem beide Elternteile sich zu gleichen Anteilen die tatsächliche Sorge teilen.


Zuletzt geändert am 01.06.2015 um 19:05

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