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Die geteilte Betreuung von gemeinsamen Kindern nach Trennung und Scheidung ist bislang nicht im deutschen Familienrecht verankert. Das will eine Initative ändern und hat eine Petition gestartet. Nachdem das Bündnis "Doppelresidenz.org" bereits mehr als 13.000 schriftliche Unterschriften gesammelt hat, hat am Mittwoch die Zeichnungsfrist für die ePetition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages [bundestag.de] begonnen.
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