Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge



In familiengerichtlichen Beweisbeschlüssen mit sorge- und/oder um-
gangsrechtlichen Fragestellungen wird regelmäßig auf das Kriterium
der Bindungstoleranz hingewiesen, die es bei den zu begutachtenden
Personen (Elternteile, Pflegeeltern u.a.) neben den weiteren Prüfkrite-
rien Erziehungs- und Förderungskompetenz, den Bindungen des Kindes
zu den Familienmitgliedern, dem Kindeswillen, dem Kontinuitätsprinzip
und der elterlichen Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zu prüfen
gilt.
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Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, die Eigenschaft
„Bindungstoleranz“ in ein Erklärungsmodell einzubinden und den neu-
en Begriff der „Bindungsfürsorge“ zu definieren.


Zuletzt geändert am 14.09.2015 um 22:49

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