Die Entscheidungsdatenbank befindet sich zur Zeit noch im Aufbau. Nach und nach werden wir hier weitere Entscheidugen einstellen und entsprechend in Bezug auf die Doppelresidenz kommentieren.
Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...
Die Eltern des mittlerweile 3-jährigen Kindes übten nach einem Beschluss des Amtsgerichtes die Doppelresidenz aus. Die Mutter legte Beschwerde ein und forderte eine 5:9-Betreuung zu ihren Gunsten. Der Vater trat der Beschwerde mit einer Anschlussbeschwerde entgegen die zum Ziel hatte, die Doppelresidenz fortzusetzen und nur für den Fall der A...
Leitsätze des Bundesgerichtshofes:
Doppelresidenz kann bei erklärten Willen des Kindes, dies nicht zu wünschen, nicht angeordnet werden.
Bei strittigen Eltern ist einem "eindeutigem Erziehungsschwerpunkt" der Vorzug zu geben.
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