Die Entscheidungsdatenbank befindet sich zur Zeit noch im Aufbau. Nach und nach werden wir hier weitere Entscheidugen einstellen und entsprechend in Bezug auf die Doppelresidenz kommentieren.
1. Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 29.01.2020 - 6 F 64/18 - wie folgt teilweise abgeändert:
Ziffer 2. des Tenors erhält folgende Fassung:
Unter Aufhebung der Betreuung des Kindes im Wechselmodell hat der Antragsteller das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umg...
Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...
Verfahrensgang
Die Mutter und der Vater der hier betroffenen Kinder haben sich im Jahr 2018 in einem Termin, der in den gleichzeitig geführten Verfahren zu Sorgerecht (…/18 …) und Umgangsrecht (…/19 …) unter Verfahrensverbindung zur gemeinsamen Verhandlung stattfand, über die Betreuung ihrer beiden damals ein- und fünfjährige...
Die Eltern zweier Kinder im Kita-Alter (3 / 5 Jahre bei Abschluss des Verfahrens) vereinbarten nach der Trennung einen 14-tägigen Wochenendumgang sowie einen kurzen, zweistündigen Umgang unter der Woche. Der Vater strebte im gerichtlichen Verfahren die Doppelresidenz an.
Im amtsgerichtlichen Verfahren einigten sich die Eltern vorläufi...
Nach der Trennung der Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung beantragte die Mutter unmittelbar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vater trat dem entgegen. Aufgrund der hochstrittigen Trennungskonstellation wurde durch das Jugendamt ein Krisen-Clearing durchgeführt.
In der Übergangszeit sollte vorläufig ein Nestmodell mit annähernd ...
Bezüglich des Verfahrensverlaufes wird aufgrund der Komplexität auf den Beschlusstext verwiesen (Link zum Volltext siehe unten)
Die Eltern des Kindes hatten sich 2017 getrennt. Der Vater hatte sich dann eine eigene Wohnung im direkten Umfeld gesucht und für die Zeit auch eine einvernehmliche Umgangsregelung in Form eines „erweiterten Umgangs“ (Freitag – Dienstag sowie Montag zu Dienstag in der Folgewoche) verständigt.
Ãœber eine Erweiterung der Kontaktzei...
Die Eltern trennten sich im November 2018 und führten seitdem zahlreiche gerichtliche Verfahren, darunter auch ein beendetes Gewaltschutzverfahren. Im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden zum Umgangs Zwischenvereinbarungen geschlossen, deren Inhalt nicht näher benannt wurde.
Im vorliegenden Verfahren forderte die Mutter, den Umgang le...
Leitsätze des Bundesgerichtshofes:
Eine fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern schließt nicht nur eine Doppelresidenz, sondern auch einen (stark) erweiterten Umgang aus.
Die Eltern leb...
Leitsatz von doppelresidenz.org:
Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.
Leitsatz:
1. Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen.
2. Ein paritätisches Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichen...
Leitsätze (aus juris)
1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, kann im Einzelfall
auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet ...
Entscheidung wurde durch das OLG Stuttgart (18 UF 104/17) bestätigt und ist rechtskräftig (siehe dort).
Auszüge aus der Entscheidung:
Der Umgang der Kinder .... wird in Form eines paritatischen Wechselmodells mit einem wochentlichen Wechsel sonntags um 12 Uhr angeordnet.
Eine paritätische Doppelresidenz kann auch dem Wohl der Kinder auch dann am Besten entsprechen, wenn weiterhin ein hohes Konfliktverhalten der Eltern untereinander besteht.
Zu entscheiden war über das Umgangsrecht zweier Kinder mit einem Altersunterschied von 5 Jahren. Beim älteren Kind wurde eine paritätische Doppelresidenz angeordnet, beim kleineren Kind eine aufgrund der engeren Bindung zur Mutter leicht abweichende Regelung.
In seiner Begründung hat das hanseatische Oberlandesgericht die spätere En...
a) Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert ei...
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