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§1671 BGB   
Aufenthaltsbestimmungsrecht   

Keine Anordnung der Doppelresidenz, wenn es ein Elternteil an der notwendigen Loyalität gegenüber dem anderen Elternteil fehlen lässt


Leitsätze des Bundesgerichtshofes:

  1. Die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden Frage, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist (FortfÃ...


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Gerichtliche Festschreibung der Doppelresidenz bei Anträgen beider Eltern zum Aufenthaltsbestimmungsrecht


Zum Sachverhalt

 

 

Nach dem Auszug der Mutter aus dem gemeinsamen Haushalt wollte der Vater die Doppelresidenz leben, die Mutter aber lediglich erweiterten Umgang einräumen. Die Mutter leitete ein Sorgerechtsverfahren ein, mit dem das Aufenthaltsbestimmu...


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Alleinige Ausübung der Sorge im Falle gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern nach § 1671


Leitsatz von doppelresidenz.org

 

 

Für die die Ablehnung einer Doppelresidenz begründende Annahme eines unüberbrückbaren Dissenses zwischen den Eltern ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Doppelresidenz ablehnt.

Zur Sachlage

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Ablehnung Doppelresidenz wegen kontinuierlichem Willen des Kindes


Doppelresidenz kann bei erklärten Willen des Kindes, dies nicht zu wünschen, nicht angeordnet werden.

Bei strittigen Eltern ist einem "eindeutigem Erziehungsschwerpunkt" der Vorzug zu geben.




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Keine Rechtsgrundlage für WM, SR auf Vater, Mutter schürt Loyalitätskonflikte


Leitsatz:
1. Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen.
2. Ein paritätisches Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichen...


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