Die Entscheidungsdatenbank befindet sich zur Zeit noch im Aufbau. Nach und nach werden wir hier weitere Entscheidugen einstellen und entsprechend in Bezug auf die Doppelresidenz kommentieren.
Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...
Die Eltern des Kindes hatten sich 2017 getrennt. Der Vater hatte sich dann eine eigene Wohnung im direkten Umfeld gesucht und für die Zeit auch eine einvernehmliche Umgangsregelung in Form eines „erweiterten Umgangs“ (Freitag – Dienstag sowie Montag zu Dienstag in der Folgewoche) verständigt.
Über eine Erweiterung der Kontaktzei...
Die Eltern trennten sich im November 2018 und führten seitdem zahlreiche gerichtliche Verfahren, darunter auch ein beendetes Gewaltschutzverfahren. Im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden zum Umgangs Zwischenvereinbarungen geschlossen, deren Inhalt nicht näher benannt wurde.
Im vorliegenden Verfahren forderte die Mutter, den Umgang le...
Entscheidung wurde durch das OLG Stuttgart (18 UF 104/17) bestätigt und ist rechtskräftig (siehe dort).
Auszüge aus der Entscheidung:
Der Umgang der Kinder .... wird in Form eines paritatischen Wechselmodells mit einem wochentlichen Wechsel sonntags um 12 Uhr angeordnet.
Eine paritätische Doppelresidenz kann auch dem Wohl der Kinder auch dann am Besten entsprechen, wenn weiterhin ein hohes Konfliktverhalten der Eltern untereinander besteht.
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