Ein weiterer wichtiger Teil der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates war die Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, die Mediation zu fördern und die fachübergreifende Zusammenarbeit nach dem Vorbild der „Cochemer Praxis“ zu bevorzugen. Die Eltern sollen dabei zu obligatorischen Gesprächen verpflichtet werden können.
Einer solchen obligatorischen Sorgerechtsmediation wird oftmals mit Skepsis begegnet, da in Deutschland zurzeit noch der Grundsatz der Freiwilligkeit gilt.
In Kalifornien wird die obligatorische Sorgerechtsmediation bereits seit Anfang der 1980er Jahre durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz anfänglicher Zweifel beide Eltern zufriedener mit den gefundenen Lösungen sind, zu besseren Ergebnissen als in Gerichtsverfahren finden, weniger Folgeverfahren führen und eher in der Lage sind, spätere Probleme gemeinsam zu lösen. Diese Langzeiterfahrungen sollten auch bei anstehenden Überlegungen in Deutschland berücksichtigt werden.
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