Sind gemeinsames Sorgerecht und gemeinsame Erziehung (Doppelresidenz, Wechselmodell) das Recht eines Kindes?



Im Original erschienen bei „The Conversation“ https://theconversation.com/are-joint-custody-and-shared-parenting-a-childs-right-104277

Übersetzung durch Markus Witt

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These

 

 

Die traditionellen Familienrollen von Müttern und Vätern ändern sich, und die Politik zum Schutz der Interessen von Kindern sollte dies widerspiegeln.

Autoren
 

 

Michel Grangeat, Universität Grenoble Alpes, Frankreich. Edward Kruk, Associate Professor of Social Work, University of British Columbia, Kanada. , Malin Bergström, Professor, Universität Stockholm, Schweden. , Sofia Marinho, Forschungsstipendiatin, Universidade de Lisboa, Portugal.

Offenlegungserklärung
 

 

Michel Grangeat ist Mitglied des Conseil International sur la Résidence Alternée (CIRA/ICSP).

Sofia Marinho ist eine Forscherin am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Lissabon. Ihre Forschungsarbeiten werden von der FCT - Portugiesische Finanzierungsagentur für Wissenschaft und Technologie, von Grant SFRH/BPD/84273/2012 gefördert.

Malin Bergström ist klinische Psychologin für Kinder.

Sofia Marinho ist eine Forscherin am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Lissabon. Ihre Forschungsarbeit wird von der FCT (Portugiesische Finanzierungsagentur für Wissenschaft und Technologie) durch den Zuschuss SFRH/BPD/84273/2012 gefördert.

 

Viele Familien mit Kindern trennen sich auf der ganzen Welt. In Frankreich sind zum Beispiel fast 200.000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Nach der Scheidung leben etwas mehr als sieben von zehn Kindern (73%) nur bei ihrer Mutter und besuchen ihren Vater an wechselnden Wochenenden. Dieses Phänomen wirft die Frage nach dem kurz- und langfristigen Schicksal dieser Kinder auf, insbesondere angesichts der Forschung, die zeigt, dass die aktive Beteiligung beider Elternteile am Leben der Kinder für ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen von entscheidender Bedeutung ist.

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (1989) sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2011, Artikel 24) schreiben vor, dass Kinder sinnvolle Beziehungen zu ihren beiden Elternteilen unterhalten dürfen. Parallel dazu ist das Engagement des Vaters bei der Erziehung und Betreuung von Kindern in der Familie in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen, was in Verbindung mit der Bedeutung des Engagements von Müttern bei der Arbeitsmarktbeteiligung neue Familienregelungen erfordert, die in der Politik berücksichtigt werden müssen.

Am wichtigsten ist, dass jüngste Studien deutlich gezeigt haben, dass die laufenden Beziehungen der Kinder zu beiden Elternteilen lebenswichtig sind, unabhängig von Alter und Situation der Kinder. Diese Konvergenzen werfen die Frage nach notwendigen Reformen in der sozialrechtlichen Politik und den therapeutischen Praktiken auf, die sich auf die Beziehungen nach der Scheidung bzw. Trennung und die Lebensbedingungen konzentrieren, um das Wohlergehen, die Entwicklung und die "besten Interessen" [in Deutsch meist mit Kindeswohl bezeichnet, Anm. des Übersetzers] von Kindern zu verbessern, deren Eltern getrennt leben. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Durchführung dieser Reformen zu sensibilisieren.

 

Das Recht des Kindes, regelmäßige Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Artikel 9-3, hebt hervor

"das Recht eines von beiden Elternteilen oder einem von ihnen getrennten Kindes, regelmäßig persönliche Beziehungen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen zu pflegen, es sei denn, es steht im Widerspruch zum Wohl des Kindes". [entspricht der deutschen Formulierung "sofern des dem Kindeswohl nicht widerspricht, Anm. des Übersetzers]

Dieses Recht ist besonders wichtig für Situationen der elterlichen Trennung gemäß Artikel 9-1, in denen es heißt:

"Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen ihren Willen von seinen Eltern getrennt wird, es sei denn, die zuständigen Behörden, die einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen, stellen nach den geltenden Gesetzen und Verfahren fest, dass eine solche Trennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist".

Allerdings sind weder die Rechte des Kindes noch die Definition seines Wohls eine einfache Definition, weder in der Konvention noch im Familienrecht. Diese Konzepte müssen entsprechend der individuellen Situation und den Umständen jedes Kindes interpretiert werden. Diese Interpretation fällt in die Zuständigkeit der Richter, ist aber auch ein Anliegen internationaler Organisationen, die sich auf das Wohl von Kindern konzentrieren. So kam eine Konferenz 2014 unter der Schirmherrschaft des Europarates zu dem Schluss:

"Es gibt keine umfassende Definition des Begriffs "Das Wohl des Kindes", und dass seine Unbestimmtheit zu praktischen Schwierigkeiten für diejenigen geführt hat, die versuchen, ihn anzuwenden. Einige schlagen vor, dass "beste Interessen" daher nur dann genutzt werden sollten, wenn dies für die Förderung der Rechte des Kindes erforderlich, angemessen und durchführbar ist, während andere die Flexibilität des Konzepts als seine Stärke ansehen".

Wir setzen uns für einen "Kindeswohl aus der Sicht des Kindes" ein, um den derzeitigen Standard zu ersetzen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer kinderorientierten Forschung über die Folgen der Scheidung der Eltern für das Wohlbefinden der Kinder.

 

Die Balance zwischen Beruf und Familie

Die Erkenntnis, dass das Kind sowohl von der Betreuung als auch von den engen Beziehungen zu beiden Elternteilen profitiert, spiegelt die Veränderungen in Richtung einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternschaft und der häuslichen Aufgaben zwischen Müttern und Vätern sowie in der Rolle jedes Einzelnen in der Berufsfamilie im Rahmen des Doppelverdiener-Familienmodells wieder. Das bedeutet, dass das Modell des männlichen Ernährers/ der weiblichen Hausfrau und Betreuerin der Kinder als Grundlage für das Familienleben und die Familienpolitik obsolet geworden ist.

Soziale und politische Fortschritte haben dazu geführt, dass Mädchen Zugang zur Hochschulbildung haben und Frauen in den Beruf integriert werden. Es ist unbestreitbar, dass in dieser Hinsicht weitere Fortschritte erzielt werden. So sollte beispielsweise der Mutterschaftsurlaub angepasst werden, um eine bessere Beibehaltung der Beschäftigung zu ermöglichen, und der Vaterschaftsurlaub sollte verlängert werden, damit Väter Beziehungen zu Babys und sehr kleinen Kindern aufbauen, aufrechterhalten oder verstärken können.

Aktuelle psychologische Untersuchungen zeigen, dass es keine Konkurrenz zwischen der Bindung der Kinder an den Vater und die Mutter gibt. Stattdessen sind Kinder prädisponiert, mehrere Bindungsbindungen aufzubauen und zu genießen. Mütter sind nicht unbedingt von Natur aus empfindlicher und aufgeschlossener gegenüber Kindern als Väter. Ein Schlüsselfaktor bei der Entwicklung von Bindungsbindungen ist die Zeit, die mit dem Kind verbracht wird: Je mehr sich der Elternteil mit der Betreuung von Kleinkindern und Kindern beschäftigt, desto sensibler und routinierter wird der Elternteil auf die Signale des Kindes reagieren.

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, die es beiden Elternteilen ermöglicht, eine sichere Bindung zu ihrem Kind aufzubauen, verstärkt die Anwendung von Artikel 9-3 der UNCRC. Da die Kinder bedeutende Beziehungen zu beiden Elternteilen aufgebaut haben, müssen sie über angemessenen Wohnraum verfügen, der es ihnen ermöglicht, diese Beziehungen nach der Scheidung / Trennung aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

 

Die Auswirkungen von Betreuungs-Arrangements auf Gesundheit und Wohlbefinden

In den Ergebnissen zu den Folgen unterschiedlicher Betreuungsformen von Kindern, deren Eltern sich getrennt haben, laufen die aktuellen Forschungsergebnisse zusammen. Die in den letzten Jahren durchgeführten groß angelegten Studien sind aufschlussreich.

Untersuchungen aus Schweden und anderen Ländern zeigen, dass kleine Kinder (3-5 Jahre alt), die in gleichberechtigter gemeinsamer Elternschaft leben, ein Wohlbefinden haben, das dem der Kinder aus intakten Familien entspricht. Eltern und Lehrer hingegen stellen psychologische Probleme bei Kindern fest, die hauptsächlich mit einem Elternteil zusammenleben. Identische Ergebnisse werden bei Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren gezeigt. Diese Ergebnisse sind unabhängig von der soziokulturellen Ebene der Eltern. Eine Studie mit 5.000 Jugendlichen im Alter von 10-18 Jahren bestätigt und verdeutlicht diese Ergebnisse: Weder Kinder in gleichberechtigter Elterngemeinschaft noch ihre Eltern sind benachteiligt oder behindert, weil sie häufig ihren Wohnort wechseln. In Norwegen zeigt eineStudie mit mehr als 7.000 Teenagern im Alter von 16 bis 19 Jahren, in Bezug auf ihre körperliche Gesundheit, ihre Emotionen und ihr Sozialverhalten keine signifikanten Unterschiede zwischen Teenagern, die in zwei gleichberechtigten Elternhäusern oder Kernfamilien leben.

Andererseits sind in allen Fällen und bei fast allen Indikatoren Kinder und Jugendliche, die in einem Alleinerziehendenhaushalt leben, benachteiligt. Das bedeutet nicht, dass nur der alleinige Wohnsitz die Ursache für diese Situation ist.

Studien in den Vereinigten Staaten zeigen, dass diese Leistungen auch für sehr kleine Kinder unter drei Jahren gelten. Unabhängig vom Konfliktniveau der Eltern, ihrem Bildungsgrad- oder Einkommensverhältnissen, je mehr das Baby (1 Jahr) oder das Kleinkind (2 Jahre) mit seinem Vater übernachtet hat, bis zu 50%, desto mehr ist die Beziehung zu seinen beiden Eltern im Alter von 19 Jahren gesund und ausgeglichen.

Das Wohl des Kindes im 21. Jahrhundert
Internationale Organisationen und nationale Gerichte konzentrieren sich auf die Wahrung des Wohlergehens und der Interessen der Kinder. Allerdings bestehen nach wie vor viele Einschränkungen für das Wohlbefinden des Kindes und halten Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in einer mutterzentrierten Art der Betreuung und Erziehung in Familien nach der Scheidung bzw. Trennung. Diese Barrieren wirken sich zum Nachteil von Kindern, Vätern und Müttern aus.

Die mütterliche Schutznorm ist für Kinder ungünstig und scheint im Widerspruch zu Artikel 2-2 der UN-KRK zu stehen, in dem es heißt: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind auf der Grundlage des Status [....] der Eltern des Kindes vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung geschützt wird".

Die Überlegungen und Entscheidungen von Eltern und Fachleuten könnten relevanter sein, wenn die Berufspraktiken und Gerichtsurteile die Aufenthaltsbedingungen priorisieren, die es dem Kind ermöglichen, "persönliche Beziehungen und Kontakte zu beiden Elternteilen" so weit wie möglich zu pflegen.

Das Konzept des "besten Interesses des Kindes im 21. Jahrhundert" wird im Mittelpunkt der Diskussion und Debatte auf der Vierten Internationalen Konferenz über gemeinsames Elternsein stehen, die am 22. und 23. November 2018 in Straßburg im Palais de l'Europe stattfinden wird.

 


Zuletzt geändert am 08.05.2020 um 10:03

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