Fast 12.000 Unterschriften - so viele wurden bereits im Vorfeld für ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz gesammelt. Am 29. November 2018 wurden diese offiziell an Manfred Todtenhausen (FDP), Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben.
Im Gespräch mit den Sprechern von doppelresidenz.org, Cornelia Spachtholz und Markus Witt waren neben Herrn Todtenhausen auch die FDP-Bundestagsabgeordneten Daniel Föst und Grigorios Aggelidis, die sich zum Anliegen informierten. Besonders begrüßt wurde, dass die Petition und das Bündnis doppelresidenz.org versucht Brücken zu schlagen - Brücken zwischen den Geschlechtern, hin zu einer gemeinsam wahrgenommenen Elternverantwortung. Einigkeit bestand darin, dass Kinder beide Eltern brauchen und es Eltern erleichtert werden muss, die gemeinsame Elternschaft auch zu leben. Hier bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Rechtsbereichen noch nicht die notwendige Unterstützung. Aber auch die Berufswelt muss sich auf die Bedürfnisse der Eltern stärker als bisher einstellen.
Wir konnten gut die Eindrücke vermitteln, welche uns die Menschen auf den durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer durchgeführten Aktionstagen gespiegelt hatten. Häufig war dies Verwunderung über die Forderung nach einer gleichberechtigten Elternschaft nach einer Trennung, gingen doch viele davon aus, dass dies selbstverständlich und schon lange Normalität wäre. Dies verdeutlicht, wie weit das geltende Familienrecht noch von den Ansprüchen und Vorstellungen der Menschen, für die Gesetze eigentlich gemacht werden sollten, entfernt ist.
Zur Sprache kamen auch Grenzen und Vorurteile der Doppelresidenz. Über diese muss offen und vor allem sachlich diskutiert werden, denn eines steht fest:ein weiter so im Familienrecht kann es nicht geben. Das bisherige Familienrecht steht nicht nur Bestrebungen zur Gleichberechtigung entgegen, sondern fördert auch zunehmend den Streit zwischen Eltern und belastet damit die Kinder. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, wie es gehen kann und das es funktioniert (erste Berichte zur ICSP-Konferenz in Strasburg folgen in Kürze). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen ebenfalls eine klare Orientierung in Richtung Doppelresidenz als Leitbild (zum Begriff des Leitbildes siehe unten)
Alle drei Abgeordneten sicherten uns zu, das Thema weiter zu begleiten und die notwendige Diskussiuon rund um die Doppelresidenz zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Diskussion nicht an Parteigrenzen endet, sondern fraktionsübergreifend und zielorientiert geführt wird, um möglichst schnell zu einen guten Ergebnis zu kommen und ein zeitgemäßes Familienrrecht zu schaffen, welches auch tatsächlich den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entspricht.
Nachdem die Petition nun offiziell übergeben ist, wird diese im Petitonsausschuss geprüft und in eine Online-Petition überführt. Diese wird dann für 4 Wochen laufen und kann von jedem, der nicht bereits auf einer der Listen unterschrieben hat, gezeichnet werden. Parallel dazu kann weiterhin auch mit Unterschriftenlisten um Unterstützung für die Petition geworben werden. Nach Ablauf der 4-wöchigen Online-Mitzeichungsfrist ist die Petition offiziell beendet und es wird im Petitionsausschuss über das weitere Vorgehen beraten.
Jetzt kommt die heiße Phase. Es ist jetzt an der Zeit, noch einmal im gesamten Umfeld um Untersützung für die Petition zu werben. Wer lieber online mitzeichnen möchte, kann sich vorbereitend bereits im Petitionsportal des Bundestages registrieren. Wir werden über unseren Newsletter, unsere Facebook-Seite und unseren Twitter-Account regelmäßig über den aktuellen Stand und die jeweiligen Termine informieren. Jede Unterstützung ist willkommen um unserem gemeinsamen Anliegen, den Einsatz für ein zeitgemäßes Familienrecht, entsprechend Nachdruck zu verleihen.
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht[7].
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde (negative Kindeswohlprüfung [Zur Herstellung eines einheitlichen Rechtsmaßstabes, vergl. § 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, welcher 2013 nach einer Entscheidung des EGMR ein neues Leitbild der elterlichen Sorge in Deutschland und eines entsprechenden Prüfmaßstabes nach sich zog.]).
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