Autor: Edward Kruk, im Original erschienen bei Psychology Today (https://www.psychologytoday.com/intl/blog/co-parenting-after-divorce/201904/shared-parenting-social-justice-and-childrens-rights)
Übersetzung aus dem Englischen durch Markus Witt
Gemeinsame Erziehung, soziale Gerechtigkeit und Kinderrechte
Schlussfolgerungen der Vierten Internationalen Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft.
Veröffentlicht am 12. April 2019
Die Vierte Internationale Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft, die vom Internationalen Rat zur gemeinsamen Elternschaft unter der Schirmherrschaft des Europarates organisiert wurde, ist kürzlich abgeschlossen worden. Nach der dritten Konferenz des Rates über das "Wohl des Kindes" in Scheidung, auf der festgestellt wurde, dass das Wohl des Kindes im Einklang mit einer Rechtsvermutung des Leitbildes gemeinsamer Elternschaft steht, war das Thema der vierten Konferenz "Shared Parenting, Social Justice and Children's Rights". Dies war das vierte internationale Treffen von Familienwissenschaftlern, Praktikern und NGO-Vertretern aus 40 Ländern, die sich auf den Bereich der gemeinsamen Elternschaft spezialisiert haben.
Die Konferenz untersuchte, inwieweit die gemeinsame Elternschaft mit den Grundsätzen und Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt. Im Mittelpunkt der Konferenz stand daher die Frage, wie gemeinsame Erziehung, die als im besten Interesse von Kindern getrennter Eltern betrachtet wird, ein entscheidendes Thema für Praktiker und Politiker auf der ganzen Welt ist, im Hinblick auf die Neuausrichtung des nationalen Rechts und der internationalen Praktiken im Einklang mit den Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Konferenz beschäftigte sich mit vier Schlüsselfragen:
Wie bei den ersten vier Konferenzen des Rates wurde ein Konsens über eine Reihe wichtiger Fragen erzielt, die als Leitfaden für Familiengesetzgeber, politische Entscheidungsträger und Praktiker auf der ganzen Welt bei der Umsetzung der Mitbestimmung in Recht, Politik und Praxis dienen sollen.
Die Konferenz kam gemäß den Artikeln der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu den folgenden Konsensgebieten.
Erstens fordern wir den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Regierungen und Berufsverbände auf:
Zweitens fordern wir die Regierungen und Arbeitgeber auf:
Familienrichtlinien einzuführen, die die Beteiligung beider Elternteile am Berufs- und Familienleben unterstützen und schützen, einschließlich der gleichberechtigten Unterstützung von Müttern und Vätern in Bezug auf Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen.
Schließlich fordern wir den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, den Europarat und internationale Institutionen auf:
So kamen die Delegierten der Vierten Internationalen Konferenz über gemeinsame Elternschaft zu dem Schluss, dass es an der Zeit ist, dass sowohl der Familienrechtsgesetzgeber als auch die Familienpraktiker Maßnahmen ergreifen, um die Miterziehung als Grundlage des Familienrechts, als eine grundlegende Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Rechts des Kindes zu etablieren.
Die fünfte Konferenz des International Council on Shared Parenting ist für den 29. Mai bis 1. Juni 2020 an der University of British Columbia in Vancouver, Kanada, geplant. Das Thema der Konferenz 2020 lautet "The Intersection of Shared Parenting and Family Violence" und zeigt die Arbeit führender Wissenschaftler und Praktiker in zwei Bereichen, Miterziehung nach Scheidung und familiäre Gewalt. Informationen zur Konferenz finden Sie unter: vancouver2020.org
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