Update 17.12.2018: erste offizielle Ergebnisse verkündet
Am 22. Und 23.11.2018 fand im Gebäude des Europarates in Strasbourg der 4. Konferenz des Internationalen Rates für die paritätische Doppelresidenz (ICSP, www.twohomes.org) statt.
Rund 200 Teilnehmer aus rund 40 Ländern gaben sich ein Stelldichein, mit dabei viele international anerkannte Wissenschaftler, welche sich seit vielen Jahren mit der Forschung rund um Doppelresidenz und das Wohlergehen der Kinder beschäftigen. Allein das Teilnehmerfeld versprach bereits hochkarätige und spannende Vorträge und diese Erwartung sollte nicht enttäuscht werden.
Bereits in den Eröffnungsreden zeigte sich recht deutlich, dass es vor allem das Recht des Kindes ist, von beiden Eltern erzogen zu werden. Die Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni betonte auch, dass es einen immer größeren Konsens gibt, dass shared parenting als Teil von Trennungsarrangements soweit möglich unterstützt werden sollte und Kindern die Chance bietet, positive Beziehungen zu beiden Eltern zu pflegen. (zur Veröffentlichung des Pressestatements und der Rede)
Auch Jean Zermatten, früherer President des UN-Kinderrechtskommitee´s betonte, dass es die Pflicht der Gesetzgeber ist, den Kontakt von Kindern zu beiden Eltern nach einer Trennung bestmöglich zu erhalten.
Ein häufig angesprochenes Thema in diesem Zusammenhang war die Eltern-Kind-Entfremdung. Hier gab es sehr deutliche Worte von den Referenten. Wenn ein Kind einem Elternteil verliert, dann wird es entwurzelt. Die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung wurde offen als Kindesmissbrauch gebrandmarkt, der entschieden zu begegnen ist. Familienrechtssysteme, welche dem keinen Einhalt gebieten würden, wären weder mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention noch mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar. Die Doppelresidenz als Leitbild könne hier eine wirkungsvolle Präventionsmaßnahme darstellen.
Auch in Anbetracht des Veranstaltungsortes war es noch einmal ein wichtiges Signal auf diese Menschenrechte von Eltern und Kindern im Zusammenhang mit der Doppelresidenz hinzuweisen, zumal sich die parlamentarische Versammlung des Europarates ja bereits 2015 in ihrer Resolution 2079 (2015) einstimmig für die Doppelresidenz als Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten ausgesprochen hatte.
Zum Willen der Kinder und deren Beteiligung wurde zum einen auf die Notwendigkeit, zum anderen aber auch auf die Probleme und Gefahren hingewiesen, dass Kinder in die Rolle des Entscheiders gedrängt werden könnten. Auf dem Gebiet wird es sicherlich noch Diskussionsbedarf geben, wie die Bedürfnisse der Kinder generell besser ermittelt werden können, ohne dass diese in Konflikt mit ihren Eltern kommen.
Interessant waren dann vor allem die Erfahrungsberichte aus Spanien und Belgien. In beiden Ländern wird die Doppelresidenz als Leitbild seit vielen Jahren gelebt. Streitige Fälle gingen deutlich zurück, Eltern wurden besser unterstützt, die Doppelresidenz hat in der praktischen Anwendung von Eltern deutlich zugenommen.
Marie-France Carlier, Familienrichtern aus Belgien, beschrieb sehr anschaulich, wie sich in Folge der Gesetzesänderunge zur Doppelresidenz als Leitbild begleitend die Arbeit der Richter änderte. Anstatt sich nur an den bisherigen Rechtsprechungen zu orientieren, bezogen die Richter verstärkt wissenschaftliche Erkenntnisse mit ein und setzten sich stärker mit dem Einzelfall auseinander. Geholfen hat bei der Umsetzung auch das Konzept eines als visionär bezeichneten Richters – Jürgen Rudolph, der die auch in Belgien landesweit praktizierte Cochemer Praxis etabliert hatte. Hier gab es anhaltende Ovationen.
Zum Thema Bindungstheorie gab es eine angeregte Diskussion zwischen Balise Pierrehumbert aus der Schweiz und Michael Lamb aus Großbritannien. Wieviel Bindung braucht und hat ein Kind, welche sich verändernden Entwicklungen durchläuft es, wie sind diese Entwicklungen in Bezug auf Bindung zu bewerten. Konsens gab es darüber, dass Kinder eine möglichst stabile Beziehung zu beiden Eltern brauchen.
In den Workshops, in denen teilweise auch Forschungsergebnisse aus den Ländern vorgestellt wurden, zeigte sich recht schnell, dass sowohl die Auswirkungen als auch die Hindernisse rund um die Doppelresidenz in nahezu allen Ländern sehr ähnlich sind. Mehr Beratung und Unterstützung der Eltern vermindert strittige Verfahren erheblich. Auch sind solche gemeinsam getroffenen Regelungen nachhaltiger, spätere Änderungen zwischen den Eltern meist einfacher und in eigener Verantwortung möglich. Widerstand kam anfangs vor allem aus den juristischen Professionen und von Frauenverbänden, wobei im Nachgang betrachtet sich die anfänglichen Befürchtungen allesamt in Luft auflösten.
Ich habe keinen Bericht erlebt, in dem sich die Orientierung hin zur Doppelresidenz in irgendeinem Land als Fehler erwiesen hätte. Alle berichteten von einer deutlich positiven Entwicklung, auch was das gesellschaftliche Grundverständnis von Elternschaft und deren gemeinsamer Wahrnehmung betrifft. Insofern hat die Doppelresidenz in den Ländern auch einen erheblichen Einfluss auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gehabt und das Verhältnis der Kinder zu BEIDEN Eltern verbessert.
Bereichernd an den Diskussionen war, dass auch schwierige Themen offen, kontrovers und engagiert diskutiert werden konnten. Ob es Erziehungseinschränkungen von Eltern, häusliche Gewalt oder Konflikte zwischen den Eltern ging – es zeigte sich eine große Übereinstimmung bei den problematischen Themen und eine ebenso große Ähnlichkeit bei der Lösung dieser Fragen. Ergänzt wurden die Vorträge und Diskussionen um Poster-Sessions zu verschiedenen Themen. Hier beteiligte sich auch doppelresidenz.org mit einem Poster zur Diskussion rund um die Doppelresidenz in Deutschland.
Beeindruckend war in jedem Fall das breite internationale Feld und der fachlich hochkarätige und sachliche Austausch über Länder- und Sprachgrenzen hinaus. Den Titel International hat diese Konferenz im wahrsten Sinne verdient und dass die Veranstaltung unter der Schirmherrschaft des Europarates abgehalten werden konnte zeigt, welche Bedeutung dem Thema international beigemessen wird.
Genau das ist aber auch der Punkt, der dann einen faden Beigeschmack hinterlassen hat. VertreterInnen der deutschen Politik oder der Bundesministerien waren nicht zu entdecken. Gleiches gilt für die KritikerInnen der Doppelresidenz in Deutschland. So hat das Hauptthema unserer Poster-Session, dass sich die deutsche Diskussion rund um die Doppelresidenz weitestgehend von der internationalen Diskussion abkoppelt, leider eine eindrucksvolle Bestätigung erhalten. Da alle immer von „Kindeswohl“ reden ist unverständlich, weshalb man sich nicht informiert und seine ggf. berechtigten Bedenken auch in diese Diskussion mit einbringt. Das stärkt den Eindruck, dass es einigen KritikerInnen der Doppelresidenz in Deutschland nicht um das Wohlergehen der Kinder geht und sie andere Beweggründe haben mögen. Wie so ein zeitgemäßes und kindgerechtes Familienrecht und gute Rahmenbedingungen für Familien geschaffen werden sollen wird sich zeigen.
Dies führt aber zu einer weiteren, positiven Erkenntnis aus der Konferenz: egal wo die Doppelresidenz als Leitbild eingeführt wurde, die Rahmenbedingungen und Wirkungen waren in allen Ländern sehr ähnlich:
Ebenso vergleichbar waren auch die Auswirkungen solcher Änderungen
Es stimmt nachdenklich, wenn man mit den Informationen und Erfahrungen aus anderen Ländern wieder zurück nach Deutschland kommt und auf dieselben Vorurteile stößt, die in anderen Ländern bereits seit Jahrzehnten widerlegt sind. Selbst 5 Jahre nach der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch für Väter nichtehelicher Kinder als Regelfall (§1626a BGB) wehren sich die immer gleichen ProtagonistInnen dagegen. Dabei hat jüngst die Evaluation dieser Gesetzesänderung eindrücklich erwiesen, dass die seinerzeit geäußerten Vorbehalte sich nicht bestätigt haben, im Gegenteil. Die gemeinsame Sorge funktioniert. Nun wird mit denselben Argumenten versucht, die Doppelresidenz zu verhindern. Vielleicht brauchen wir in Deutschland einfach ein klares Bekenntnis, dass gemeinsame Elternschaft eine win-win-Situation für Eltern und Kinder ist und kein Verlust für irgendeine Seite.
Für die TeilnehmerInnen der Konferenz war die Veranstaltung mit Sicherheit eine Bereicherung und ein weiterer Schritt zur Verbesserung des internationalen, wissenschaftlichen Austausches. Mit der Veröffentlichung der Konferenzbeiträge wird hoffentlich auch eine Basis bestehen, die Erkenntnisse der Konferenz auch nach Deutschland zu transferieren.
Den Organisatoren der Konferenz und dem gesamten Team des ICSP muss auf jeden Fall ein großes Lob und Dank ausgesprochen werden, dass mittlerweile bereits die 4. Konferenz abgehalten werden konnte, welche hervorragend organisiert und hochkarätig besetzt war. In Anbetracht der in Deutschland häufig sehr ideologisch geführten Diskussion ist es wichtig, solche fachlichen Plattformen zum Austausch zu haben. Die 5. Konferenz soll im Frühjahr 2020 in Vancouver / Canada stattfinden.
Markus Witt
Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org
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