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Ein Jahr nach der BGH-Entscheidung zum Wechselmodell: Ohne politisches Handeln werden Kinder getrennter Eltern nicht entlastet



Ein Jahr nach der BGH-Entscheidung zum Wechselmodell

Ohne politisches Handeln werden Kinder getrennter Eltern nicht entlastet

 
 

Rechtlicher Rahmen noch immer unklar

Berlin, 30. Januar 2018

Am 1. Februar 2017 verkündete der Bundesgerichtshof seine wegweisende Entscheidung zur Doppelresidenz (Wechselmodell). Während Gerichte dies nach und nach in die Praxis umsetzen, fehlen weiterhin Entwürfe, die gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch gesetzlich zu verankern und ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen

Ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird die Doppelresidenz mehr und mehr zur Normalität bei getrennten Eltern. Studien im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zeigen, dass bis zu 22% der sich trennenden Eltern die Betreuung ihrer Kinder auch nach einer Trennung gleichermaßen wahrnehmen. 93% der Eltern, welche Erfahrung mit diesem Betreuungsmodell gemacht haben, sind damit zufrieden – mehr als bei jedem anderen Betreuungsmodell. Auch Gerichte ordnen mittlerweile öfter die Doppelresidenz an.

Politisch will man sich dieser Entwicklung bisher aber noch nicht stellen, in den Sondierungsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hat das Thema Trennungsfamilien bisher keinen Platz eingenommen. „Alle Regelungen des geltenden Familienrechts sind auf das Residenzmodell zugeschnitten. Wie aber die Doppelresidenz geregelt wird und man faire Regelungen für Eltern und Kinder auch rechtlich darstellt, ist weiterhin unklar und die Gerichte halten weiterhin an der realitätsfremden, starren 50%-Regelung fest“ erklärt Markus Witt, Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org. Dies provoziere Streit und führt zu Problemen, z.B. auch im Bereich der Sozialleistungen oder der Unterhaltsberechnung, weshalb auch die Justizministerkonferenz den Gesetzgeber im Juni 2017 – bisher erfolglos - aufforderte, für eine Regelung der Rechtsfolgen der Doppelresidenz zu sorgen.

„Wir brauchen Rahmenbedingungen, die Eltern nach einer Trennung eine echte Wahlfreiheit ermöglichen und gleiche Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Kein Elternteil soll alleine mit der Verantwortung für die Kinder zurückgelassen werden. Genau dies wird aber von den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geradezu provoziert. Kinderarmut und Altersarmut vor allem von Frauen sind die häufigen Folgen der geltenden familienrechtlichen Regelungen“ ergänzt Cornelia Spachtholz als Sprecherin des Bündnisses.

Witt und Spachtholz setzen sich gemeinsam mit anderen Partnern dafür ein, dass auch in Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht Einzug hält. In einer gemeinsamen Erklärung  von 60 ExpertInnen  aus Wissenschaft und Praxis richteten Sie im November 2017 einen entsprechenden Aufruf an die Politik. Vor allem aber geht es ihnen darum, den Kindern den für sie wichtigen Kontakt zu beiden Eltern bestmöglich, also gleichwertig, zu zulassen bzw. zu erhalten. Rund 60 internationale Studien zeigen, dass es den Kindern in der Doppelresidenz in der Regel besser geht als im in Deutschland meist gelebten Residenzmodell (alle 14 Tage am Wochenende) und inzwischen oftmals erweiterten Umgang im Residenzmodell mit häufigen Wechseln (alle 14 Tage am Wochenende und ein Wochentag). Darum setzen sie sich gemeinsam als Mütter- und Väterverbände dafür ein, dass Leitbild  der Doppelresidenz auch in Deutschland gesetzlich zu verankern.

 

Weitere Informationen

 

 

doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.

Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereit stellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren. Eine Übersicht über die aktuellen Partner erhalten Sie aufwww.doppelresidenz.org/Partner

Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.

 

Kontakt

 

 

presse@doppelresidenz.org
Markus Witt, Sprecher der Plattform doppelresidenz.org Tel. 0177 235 68 21
Cornelia Spachtholz, Sprecherin der Plattform doppelresidenz.org Tel. 0178 514 16 38

 


Zuletzt geändert am 06.11.2019 um 09:20

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