Lange Zeit musste man sich die Frage stellen, warum bislang kein Gericht aus einem Residenzmodell heraus die Doppelresidenz angeordnet hatte. Veröffentlichte Beschlüsse dazu waren uns bisher nicht bekannt.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Februar 2017 ist nun auch diese rechtliche Hürde genommen. Weil es gut für die Kinder ist, weil beide Eltern gute Eltern sind, weil beide sich um ihre Kinder kümmern wollen und können und eigentlich nichts dagegen spricht.
Diese Entscheidung kam aus dem kleinen Örtchen Calw in Baden-Württemberg (AG Calw, 7 F 274/16). Der Sprung von 42% auf 50% war nicht mehr all zu groß, die Regelung bringt mehr Struktur in den bisherigen Betreuungsplan. Bisher hatte der Vater die Kinder von Freitag bis Mittwoch – und in der anderen Woche, damit die Mutter ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen konnte, noch den Dienstagnachmittag betreut.
Die Mutter versuchte, die Doppelresidenz zu verhindern. Man habe völlig unterschiedliche Erziehungsstile. Die Kinder schauen beim Vater zu viel fern, er achte nicht auf Tischmanieren sowie auf regelmäßiges Zähneputzen und Händewaschen. Auch bezüglich der Hausaufgaben sei man sich nicht immer einig. Solche „schwerwiegenden“ Gründe gegen die Doppelresidenz schaffen es bis in einen Gerichtsbeschluss. Die Richterin konnte dies nicht überzeugen. Sie ordnete die Doppelresidenz an.
Die Mutter ging gegen die Entscheidung in die Beschwerde vor das OLG Stuttgart, denn die Doppelresidenz würde Ihrer Ansicht nach dem Wohl der Kinder widersprechen, da die Erziehungsmodelle von Mutter und Vater zu unterschiedlich wären. „Das Erziehungsmodell der Mutter werde offensichtlich scheitern, weil der Vater dann einen zu großen Einfluss bekomme. Hin und her gerissen zwischen verschiedenen Erziehungsmodellen würden die Kinder aller Erfahrung nach zunehmend verunsichert erscheinen und letztlich unglücklich, weil sie sich immer wieder erneut dem Erziehungsmodell des Elternteils anpassen müssten, bei dem sie sich aufhalten“.
Was mit dem Erziehungsmodell des Vaters war für die Mutter anscheinend nicht von Interesse. Auch nicht, dass die Kinder bereits bisher umfangreich durch beide Eltern betreut wurden und die Mutter den Vater offensichtlich gerne dafür nutzte, ihr Entlastung für ihre dienstlichen Verpflichtungen zu verschaffen. Erst die gleichmäßige Betreuung durch beide Eltern würde aus Sicht der Mutter das Kindeswohl gefährden.
Was sagte das OLG Stuttgart zu den unterschiedlichen Erziehungsstilen? „Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern sind meist unschädlich, denn Kinder sind schon früh in der Lage, solche Unterschiede zu „ertragen“, sie zur Erweiterung ihrer eigenen Erfahrungen nutzbar zu machen und als selbstverständlichen Ausdruck der unterschiedlichen Persönlichkeiten von Vater und Mutter zu begreifen“ und weiter „Schließlich hatte der Vater auch nach dem bisherigen erweiterten Umgangsmodell eine große Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Kindererziehung, was den Kindern aber offenkundig nicht geschadet hat, sondern im Gegenteil zu ihrem guten Entwicklungsstand beigetragen hat“.
Die Entscheidung des AG Calw wurde folgerichtig durch das OLG Stuttgart bestätigt. Damit haben wir die erste obergerichtliche Entscheidung, welche aus einem Residenzmodell eine Doppelresidenz macht.
Was bedeutet dies jetzt? Es ist nach der BGH-Entscheidung vom Februar ein guter Anfang in der Rechtsprechung. Darauf kann man aufbauen. Trotzdem muss in jedem Einzelfall geschaut werden, für welche Familie es passt und für welche nicht.
Was es nun braucht ist eine Änderung des Gesetzgebers die Klarheit schafft und eine Richtung vorgibt. Die Doppelresidenz soll keine Ausnahme, sondern der Normalfall, das Leitbild werden. Das würde auch an anderen Stellen (Entfremdung, Unterhalt etc.) für Besserung sorgen. Ziel muss es sein, Eltern und Kindern einen guten und möglichst unbelasteten Übergang von der Paarbeziehung und die neue Elternbeziehung in zwei Haushalten zu ermöglichen. Den Weg dorthin hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer Resolution 2079(2015) bereits vorgegeben. Jetzt muss diese in Deutschland umgesetzt werden. Dafür werden wir von doppelresidenz.org uns weiter einsetzen.
Die Entscheidung und weitere Entscheidungen rund um die Doppelresidenz finden Sie in unserer - Urteile.
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