Sei es im Wohngeldgesetz, beim Elterngeld plus oder aber beim Unterhaltsvorschuss - in all diesen Bereiche wird die Doppelresidenz bei den zu zahlenden Leistungen anerkannt - und dies bereits ab einem Betreuungsanteil von rund 30%. Lediglich das Familienrecht und hier speziell das Unterhaltsrecht, bei dem ein Elternteil selbst den Barunterhalt leisten muss, hat sich dieser Entwicklung noch nicht angepasst. Dies dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein, denn wie sonst wäre es zu erklären, dass der Staat bei seinen finanziellen Leistungen die Betreuungsleistung des anderen Elternteils bedarfsmindernd anerkennt, dies aber unterhalt zahlenden Eltern nicht anrechnen möchte.
Auch der Begriff "Alleinerziehend" wird zunehmend ergänzt um den Begriff "getrennterziehend" als häufige Betreuungsform getrennter Eltern. Eine zu begrüßende Entwicklung, die der gesellschaftlichen Realität rechnung trägt.
Die Entwicklung hin zu gemeinsamer Elternschaft nimmt immer mehr Gestalt an - wir werden diesen als doppelresidenz.org aktiv mit gestalten.
Link zum Artikel des Väteraufbruch für Kinder e.V.: Zum Artikel
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