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Berlin, 14.03.2018
Am 15. März wird im Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion beraten, der das Wechselmodell (Doppelresidenz) als gesetzlichen Regelfall für die gleichverantwortliche Betreuung von Kindern getrennter Eltern vorsieht. Ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, nicht nur, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung der Eltern zu fördern, sondern vor allem, um den Kindern ein emotional gesichertes Aufwachsen mit beiden Elternteilen zu ermöglichen
„Das bestehende, auf dem Alleinerziehenden-Residenzmodell basierende Familienrecht behindert die Entwicklung einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit, da sich Mütter und Väter nach einer Trennung noch allzu häufig darauf einstellen müssen, im Falle einer Trennung in ein Rollenmodell des vorherigen Jahrhunderts zurückgeworfen zu werden“ erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Bündnisses doppelresidenz.org, welches sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe von Anfang an und im gesamten Lebensverlauf einsetzt. Durch die Forderung der FDP, die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall einzuführen, könnte dieses Vorhaben wirkungsvoll unterstützt und auch das Familienrecht endlich der gesellschaftlichen Realität angepasst werden.
Eine Repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ hatte, entgegen anderslautenden Meldungen, ergeben, dass bereits heute 22% der getrennten Eltern ihre Kinder hälftig / annährend hälftig betreuen und für eine Mehrheit von 51% der Eltern eine hälftige Betreuung die ideale Aufteilung wäre. 93% der Eltern, welches die Doppelresidenz bereits lebten, waren damit zufrieden oder sehr zufrieden.[1]
„Die bisherigen Regelungen waren vorwiegend an den beruflichen bzw. finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Elternteile ausgerichtet und nicht an dem, was Kinder brauchen. Wir haben jetzt die Chance erstmals ein Familienrecht zu schaffen, was sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Kinder ausrichtet“ ergänzt Markus Witt als Sprecher des Bündnisses. Was eine gute Entwicklung von Kindern nach einer Trennung wichtig ist, ist seit Jahren umfangreich erforscht und spricht klar für die Doppelresidenz. Gerade bei Streit zwischen den Eltern werden Kinder durch die Doppelresidenz nachhaltig entlastet und Eltern benötigen oftmals weniger Absprachen als im Alleinerziehenden-Residenzmodell.[2]
Witt weist auch darauf hin, dass nach einer Trennung die wenigsten Eltern tatsächlich „alleinerziehend“ sind. Der weitaus größte Teil der Eltern ist tatsächlich gemeinsam getrennt erziehend und nimmt die gemeinsame Verantwortung für die gemeinsamen Kinder auch heute schon, in unterschiedlichen Zeitanteilen, wahr, so dass weitere höhere Kosten durch die gemeinsame Betreuung in der Doppelresidenz nur selten zu erwarten sein dürften.
Das Bündnis doppelresidenz.org begrüßt daher ausdrücklich den Antrag der FDP-Fraktion und fordert die Bundespolitik auf, fraktionsübergreifend und ausschließlich den Kindern verpflichtet, ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz zu schaffen. Bestehende Fehlanreize des Alleinerziehenden-Residenzmodells nach Trennung sollen beseitigt, der gemeinsamen Verantwortung von Eltern für ihre Kinder Rechnung mehr Rechnung getragen und vor allem Lösungen zur Konfliktvermeidung schaffen, welche Eltern und Kinder nachhaltig entlasten und ihnen außergerichtliche Möglichkeiten aufzeigen, eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung als Paar auch in zwei Haushalten zu führen.
Aktuellste Informationen finden Interessierte auch in der Broschüre des Bündnisses, welche in dieser Woche in zweiter, völlig überarbeiteter Auflage erschienen ist. Ergänzend dazu werden auf der Homepage www.doppelresidenz.org regelmäßig die neuesten Informationen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung sowie Tipps für die praktische Umsetzung der Doppelresidenz veröffentlicht.
Weitere Informationen:
doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.
Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereit stellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren. Eine Übersicht über die aktuellen Partner erhalten Sie auf www.doppelresidenz.org/Partner
Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.
Kontakt:
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[1] Institut für Demoskopie Allensbach, Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, im Auftrag des BMFSFJ, 2017, Seite 15, www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Abach_Trennungseltern_Bericht.pdf
[2] https://www.doppelresidenz.org/page/praxis/praxistipp-anforderung-an-die-kommunikation-und-kooperation.php
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