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Berlin, 07.02.2021
Manipuliert und verfälscht das Bundesfamilienministerium die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“? Aktuelle Berichte von Spiegel und FAZ sowie Aussagen von Beiratsmitgliedern, Politikern und Wissenschaftlern bekräftigen diese Annahme. Das Bündnis doppelresidenz.org veröffentlicht dazu die umfassendste Chronologie der Ereignisse
Wenn es ums Kindeswohl geht betonen Politiker, dass man damit bei politischen Entscheidungen ganz besonders sorgsam umgehen müsse. 2014 wurde deshalb die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ vom Bundesfamilienministerium in Auftrag zu geben. Trotz umfangreicher internationaler Forschungsergebnisse wollte man eine „deutsche“ Studie, um zu erfahren, wie es Kindern in Deutschland nach einer Trennung geht und welches die besten Lösungen für sie sein könnten. Aus den Ergebnissen wollte man dann politische Maßnahmen ableiten.
Veröffentlicht ist diese Studie bis heute nicht, auch wenn die beteiligten Wissenschaftler betonen, dass sie vor rund zwei Jahren die vollständige Studie beim Familienministerium abgeliefert haben. Das Ministerium bestreitet dies bis heute eindringlich. Schon früh gab es Anhaltspunkte, dass das Ministerium ohne Rücksprache mit dem wissenschaftlichen Beirat in das Forschungsdesign der Studie eingegriffen hat. Es war von politisch- / ideologisch motivierter Manipulation die Rede, ein Vorwurf, der sich zunehmend erhärtet.
„Die aktuellen Berichterstattungen bestätigen unsere Erkenntnisse der letzten 5 Jahre, weshalb wir uns jetzt auch entschieden haben, jetzt die komplette Chronologie der Ereignisse auf unserer Homepage zu veröffentlichen“, erklärt Markus Witt, Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org.
Dort setzt man sich für eine Stärkung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung im Lebensverlauf und insbesondere nach einer Trennung ein. Von den Ergebnissen der Studie erwartete man sich eine Bestätigung der internationalen Forschung, die belegt, dass es Kindern in der Regel bessergeht, wenn sie, auch nach einer Trennung, mit beiden Eltern aufwachsen. Wechselmodell oder Doppelresidenz wird dies dann genannt. Bereits 2015 forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarates einstimmig die Verankerung eines Leitbildes der Doppelresidenz für alle 47 Mitgliedsstaaten.
Die SPD-geführten Justiz- und Familienministerien winkten jedoch schnell ab. Dort möchte man am Nachtrennungsmodell „einer betreut, einer zahlt“ fest, ungeachtet der Nachteile, die dies insbesondere für Mütter mit sich bringt und dem Wissen, dass Kinder von der Alleinbetreuung nicht profizieren. Nach einer Trennung ist es mit der Frage der Gleichberechtigung in beiden SPD-Ministerien offensichtlich schnell vorbei und auch das Kindeswohl wird wohl politischen Ideologien untergeordnet.
Witt ist überzeugt, die Ergebnisse der Wissenschaftler werden den Familienministerium nicht ins eigene, ideologisch geprägte Konzept passen. „Es gibt Ergebnisse, die dem stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab im Ministerium nicht gefallen“, meint auch die renommierte Rechtswissenschaftlerin Prof. Hildegund Sünderhauf, welche schon zahlreiche Studien im Auftrag von Ministerien durchgeführt hat.
„Anstatt sich an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder zu orientieren, scheint man eher wissenschaftlich Ergebnisse manipulieren zu wollen“. Witt ist verärgert, gehe es hier doch um das Wohl der Kinder, welche seit Jahrzehnten in einem streitfördernden Familienrecht zerrieben werden. Jede Reform der Vergangenheit hat zu einem erheblichen Anstieg familiengerichtlicher Verfahren geführt, was das genaue Gegenteil von „Kindeswohl“ ist.
Ein solcher Skandal wird den politisch verantwortlichen im Wahljahr nicht ins Konzept passen. Sie könnten es ganz einfach klären. Durch die transparente Darlegung aller Ergebnisse, die sich dann dem wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung und Prüfung stellen müssten, was angesichts des anerkannt guten Rufes der beauftragten Wissenschaftler kein Hindernis sein dürfte. Die Heimlichtuerei des SPD-geführte Bundesfamilienministeriums und die vorsätzliche Irreführung des Parlaments deuten aber darauf hin, dass die Wahrheit genau das ist, was ein politisches Erdbeben auslösen könnte.
Details zum Hergang der Studie und den im Laufe der Zeit aufgetretenen Widersprüchen sind der Chronik zu entnehmen, die auf der Homepage des Bündnisses veröffentlicht wurde.
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Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.
Markus Witt, Sprecher der Plattform doppelresidenz.org Tel. 0177 235 68 21
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