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Abschaffung des Ehegattensplittings - Wichtige Hürde gegen die gleichberechtigte Elternschaft soll fallen



Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern sondern auch gleichberechtigte Elternschaft. Mit dem Fall des Ehegattensplitting würde der Weg zu echter Wahlfreiheit von Partnern und Eltern bei der Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit geöffnet werden.

Mit der Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, das Ehegattensplitting abzuschaffen, ist der Anstoß zu einer wichtigen, längst überfälligen gesellschaftspolitischen Entwicklung gegeben worden. „Ehepaare werden durch das Ehegattensplitting überwiegend in die Ernährer- und Hausfrauen-/ Zuverdienerrolle gedrängt. Studien zeigen jedoch seit langem, dass weder Männer noch Frauen dies wünschen. Auch sind Familien unabhängig ihrer Konstellation immer mehr auf zwei vollwertige Einkommen angewiesen. Mit dem Wegfall des Splittings wäre der Weg zu echter Wahlfreiheit in der Partnerschaft eröffnet“ erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Bündnisses doppelresidenz.org und Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. „Den Vätern mehr Familie, den Müttern mehr Karriere“, diesen Wunsch haben Eltern schon seit langem. Das Ehegattensplitting steht dem entgegen, setzt noch deutliche finanzielle Fehlanreize. Dies führt dazu, dass Eltern häufig in einer Rollenverteilung leben, die ihren Wünschen nicht entspricht.

„Im Falle einer Trennung beginnt dann oftmals der Kampf ums Kind, an dem häufig auch die finanzielle Versorgung vieler Mütter hängt, da mit dem reformierten Unterhaltsrecht plötzlich nicht mehr das ursprüngliche mit Splittingvorteil verbundene gemeinsame Familiennettoeinkommen zählt. Solche Fehlanreize der Aufgabenverteilung innerhalb einer Ehe, wie das Ehegattensplitting, auch zu Lasten von Müttern und Kindern, gehören in die Mottenkiste. Eltern sind heute schon viel weiter, also Politik und Gesetze dies abbilden“ erläutert Spachtholz weiter und erwartet, dass die Politik den längst überfälligen Schritt zur Abschaffung des Ehegattensplittings nun zeitnah umsetzt.

Zusätzlich bildet das Ehegattensplitting keinerlei Unterstützung für die heutigen vielfältigen Familienformen – von Patchwork über Alleinerziehend bis Getrennterziehend, sondern der Splittingvorteil ist ausschließlich auf den Umstand der Ehe beschränkt, unabhängig davon ob familiäre Verantwortung wie Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen stattfindet.

Der Splittingvorteil innerhalb einer Ehe ist am größten, je höher der Gehalts- bzw. Einkommensunterschied des Paares ist. Aus der Praxis wissen wir, dass dies für viele Frauen und Mütter familienbedingte Erwerbsunterbrechen, Minijob und Teilzeit bedeutet – problematisch für den Trennungsfall und Armutsfalle spätestens im Alter.

Im Bündnis doppelresidenz.org setzen sich Mütter- und Väterverbände gemeinsam für eine gleichberechtigte Elternschaft, insbesondere nach einer Trennung ein, bei der die Kinder bei beiden Eltern zuhause sind. Gemeinsam setzt sich das Bündnis dafür ein, dass hierfür die notwendigen gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Weitere Informationen:

doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.

Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereit stellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren. Eine Übersicht über die aktuellen Partner erhalten Sie auf www.doppelresidenz.org/Partner

Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.

Kontakt:

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Zuletzt geändert am 07.08.2024 um 18:16

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