Update zur Chronik zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"



Update zur Chronik zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

 

 

Stand: 15.02.2022

Anfang Februar 2021 hatten wir ja umfangreich über die Vorgänge rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und seit Jahren zurückgehalten wird, berichtet. Wir geben heute ein kurzes Update zu den weiteren Ereignissen.

Fakt ist, die Studie ist weiterhin unveröffentlicht, die Berichterstattung in FAZ, Spiegel und Welt hat allerdings für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt.

Mittlerweile gibt es durch das Väternetzwerk aus Nürnberg wohl eine weitere Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Studie, welche aber, ebenso wie die bereits seit langem laufende erste Klage, noch lange auf dem Rechtsweg festhängen dürfte.

Während die Politik fast durchgängig die Vorgänge kommentarlos hinnimmt (warum?), verspürt man bei der FDP echten Unmut über die Vorgänge. So führt Katrin Helling-Plahr (FDP) in einem Pressestatement aus:

Anstatt Transparenz rund um die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" zu schaffen, setzt die Bundesregierung ihre Verschleierungstaktik fort. Während die Bundesregierung im vergangenen Jahr noch von der Auswertung und Finalisierung der Studie gesprochen hat, rudert sie jetzt sogar zurück und verweist auf noch nicht abgeschlossene Forschungsarbeiten. Welches Spiel die Bundesregierung hier auch spielt, sie spielt es ausgesprochen schlecht. So viele Pleiten und Pannen sind noch nicht einmal dieser Bundesregierung zuzutrauen, das Verhalten deutet mittlerweile auf Kalkül hin.

Aber nicht nur in der Opposition, auch im Familienministerium hat es aufgrund der Veröffentlichungen Bewegung gegeben. Denn dort ging am 22.02.2021 ein Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten ein, mit dem verfügt wurde, „dass die Arbeiten an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt werden mussten.“

Gleichzeitig hat man im BMFSFJ eine Arbeitsgruppe „Abschluss der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht“ eingesetzt, welche nicht in der Abteilung 5 (Kinder und Jugend), in der die Studie bisher angesiedelt war, sondern in der Abteilung 4 (Gleichstellung) unter der Leitung von Daniela Behrens angesiedelt ist – der Abteilung, der häufig nachgesagt wird, sich ausschließlich um die Belange von Frauen zu kümmern. Auch dies könnte durchaus ein Zeichen sein.

Was genau der Grund für den Bescheid des Datenschutzbeauftragten war, ist bisher nicht bekannt, der zeitliche Zusammenhang mit unseren Veröffentlichungen aber kaum zu übersehen. Es gibt mehrere Thesen, die im Raum stehen:

  1. Es gibt tatsächlich datenschutzrechtliche Bedenken, die eine Weiterarbeit ausschließen. Dagegen spricht, dass der Datenschutzbeauftragte wohl von Anfang an mehrfach in das Studiendesign und die Form der Datenerhebung eingebunden war.
  2. Es ist ein politischer Gefallen des Bundesdatenschutzbeauftragten, der selbst hochrangiger SPDler ist, zur weiteren Verzögerung

Aktuell wurde uns eine Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten auf eine Anfrage eines Bürgers zugespielt. Dort werden Vorwürfe der Gefälligkeit natürlich zurückgewiesen (wer würde so etwas auch schon zugeben). Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass der im Februar 2021 erlassene Bescheid sich auf eine Eingabe aus Juni 2016 beziehen würde. Wer sich jetzt fragt, warum der Bundesdatenschutzbeauftragte dann nicht bereits 2016 tätig wurde, sondern erst 4 ½ Jahre später, nachdem bereits alle Daten erhoben wurden und die Studie bei regulärem Verlauf schon längst veröffentlicht gewesen wäre, der dürfte nicht alleine sein. Auch wenn deutsche Behörden nicht die schnellsten sein mögen, bei einem Thema wie dem Datenschutz 4 ½ Jahre zu warten, das lässt sich nicht mehr plausibel erklären und stärkt den Verdacht der politischen Gefälligkeit unter SPD-Genossen.

Welche Erklärung zutrifft, ob es möglicherweise eine ganz andere gibt, dies bleibt, wie so vieles rund um diese Studie, weiterhin im Dunklen.

Daniela Behrens, die die Leitung der neugegründeten Arbeitsgruppe übertragen bekommen hat, wird zur Aufklärung vermutlich kaum etwas beitragen. Sie kam erst 2019 ins Familienministerium, nachdem sie in Niedersachsen in eine Vergabeaffäre verstrickt war. Nun ist sie der Affäre „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zu Anfang März 2021 aus dem Weg gegangen und in Niedersachsen zur Sozialministerin berufen worden.

Allerdings liegt der Fokus auf die Studie mittlerweile nicht nur in Deutschland. Auch die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen hat mittlerweile Interesse daran, dass die Ergebnisse der Studie in die Gesetzgebung einfließen.

So heißt es in einer aktuellen Aufforderung an Deutschland nach Prüfung des 5. und 6. Staatenberichtes und der vorliegenden Alternativberichte, Deutschland habe „sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Bundesstudie über das Wohl von Kindern getrennt lebender Eltern (CRC/C/DEU/5-6, Abs. 125) bei der Entwicklung entsprechender politischer oder programmatischer Entscheidungen berücksichtigt werden. (Original-Dokumente: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC%2fDEU%2fQ%2f5-6&Lang=en ).

Die Vereinten Nationen dürften ein Interesse daran haben, dass hier die originalen Ergebnisse dem Gesetzgebungsprozess zugrunde gelegt werden. Auf die Gefahr einer Manipulation der Studienergebnisse und der Wirrungen rund um deren Veröffentlichung hatte der Väteraufbruch für Kinder e.V. bereits im Juni 2020 in seinem Alternativbericht (https://vaeteraufbruch.de/uploads/media/VAfK-Alternativbericht-UN-CRC.pdf ) hingewiesen, weshalb nun auch die internationale Ermahnung an Deutschland ging.

Man muss kein Prophet sein um zu erkennen, dass in dieser Legislaturperiode zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ nichts mehr an die Öffentlichkeit gelangen wird. Mit der rechtlichen Überprüfung des Bescheides des Bundesdatenschutzbeauftragten wird sich das BMFSFJ sicherlich Zeit lassen, er ist so gesehen vermutlich wie ein Geschenk für das im Fokus stehende Ministerium, kann es doch jetzt die Verantwortung jemand anderem zuschieben.

Auch Frau Prof. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut in München, die mit der „Fertigstellung“ der Studie beauftragt wurde, rückt immer mehr in den Fokus. Zur Anfrage bei „Frag den Staat“ zu Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, https://fragdenstaat.de/anfrage/modifikationen-in-der-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/?s=09 gab es am 22.06.2020 eine viele Fragen aufwerfende Antwort. Warum wurden wesentliche Teile aus dem eigentlichen Auftrag nach Jahren herausgenommen? Sowohl die Vertiefungsstudie zu familiengerichtlichen Verfahren als auch die Untersuchung des AID-A-Datensatzes des Deutschen Jugendinstitutes wären von großem Interesse. Da die Auftragnehmer sich zur Erfüllung dieser Auftragsteile bereiterklärt haben, wird es von deren Seite kaum Gründe gegeben haben, dass sie den Auftrag nicht hätten erfüllen können.

Vielmehr muss man sich gerade im Lichte der späteren Wirrungen um diese Studie die Frage stellen, ob das Bundesfamilienministerium vielleicht kein Interesse hatte, solche Ergebnisse geliefert zu bekommen und deshalb die Vertragsbestandteile hat streichen wollen.

Besonders pikant ist die Streichung der Untersuchung des AID:A-Datensatzes, mit dem das Deutsche Jugendinstitut arbeitet. Offensichtlich sah man bei der ursprünglichen Auftragsvergabe noch Bedarf, die wissenschaftliche Qualität dieses Datensatzes absichern zu wollen oder zu müssen. Vielleicht hatte man zu Zeiten, als das Ministerium noch von Katarina Barley geführt wurde, sogar berechtigte Zweifel an diesem? Warum sonst sollte eine externe Überprüfung stattfinden? Jedenfalls erfolgte die Vertragsänderung kurz nach der Amtsübernahme von Franziska Giffey im Bundesfamilienministerium. Ab diesem Zeitpunkt war auch für Außenstehende ein deutlicher Ideologiewechsel festzustellen.

Kein Interesse an der Untersuchung des AID:A-Datensatzes dürfte Frau Prof. Sabine Walper, die Leiterin des Deutschen Jugendinstitutes, gehabt haben. Eben jene Frau Prof. Walper, welche jetzt auf Wunsch des Bundesfamilienministeriums die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zur Fertigstellung bringen soll. Ob ihr dies grundsätzlich überhaupt neutral möglich wäre (ihr Institut wird weit überwiegend durch das Bundesfamilienministerium finanziert, im Ministerium gibt es ein eigenes Referat für das dji (Ref. 502)), dürfte schon mehr als fraglich sein.

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass Frau Prof. Walper zunehmend ins Zentrum der aktuellen Manipulationsvorwürfe um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ rückt und vielleicht den Manipulationswünschen des BMFSFJ ein wissenschaftliches Deckmäntelchen verpassen soll.

Was die Überprüfung des AID:A-Datensatzes betrifft, so gäbe es einen einfachen Weg, hier für Klarheit zu sorgen: die Veröffentlichung des Datensatzes zur Möglichkeit des wissenschaftlichen Peer-Reviews, so wie es viele angesehene Wissenschaftler machen. Da der Datensatz vermutlich überwiegend aus Steuergeldern finanziert worden ist, sollte dieser auch denjenigen, die ihn bezahlt haben (also den Bürgern) zugänglich gemacht werden. Wenn das dji und Frau Prof. Walper wissenschaftlich korrekt gearbeitet haben, dürften sie nichts zu verbergen haben.

 

Wir bleiben an dem Thema dran und hoffen, dass die Ergebnisse der Studie irgendwann einmal vorliegen werden. Unabhängig davon ist auch jetzt schon kein Politiker daran gehindert, notwendige gesetzgeberische Veränderungen zugunsten von Trennungskindern vorzunehmen. Handlungsbedarf gäbe es genug, nur leider keine Motivation der Politik, in diesem Bereich etwas zu unternehmen.

 

Ergänzungen zur Chronik:

18.06.2019 Interview in der Welt mit Dr. Stefan Rücker, „Ein Viertel der Trennungskinder leidet lebenslang“ (Paywall) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus195460471/Scheidungskinder-Psychologe-erklaert-was-ihnen-am-besten-hilft.html

22.06.2020 Anfrage bei „Frag den Staat“ zu Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, https://fragdenstaat.de/anfrage/modifikationen-in-der-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/?s=09 . Interessant hierbei ist, dass wesentliche Teile aus dem eigentlichen Auftrag nach Jahren herausgenommen wurden. Sowohl die Vertiefungsstudie zu familiengerichtlichen Verfahren als auch die Untersuchung des AID-A-Datensatzes des Deutschen Jugendinstitutes wären von großem Interesse. Da die Auftragnehmer sich zur Erfüllung dieser Auftragsteile bereiterklärt haben, wird es von deren Seite kaum Gründe gegeben haben, dass sie den Auftrag nicht hätten erfüllen können.

Vielmehr muss man sich gerade im Lichte der späteren Wirrungen um diese Studie die Frage stellen, ob das Bundesfamilienministerium vielleicht kein Interesse hatte, solche Ergebnisse geliefert zu bekommen und deshalb die Vertragsbestandteile hat streichen wollen.

Besonders pikant ist die Streichung der Untersuchung des AID:A-Datensatzes, mit dem das Deutsche Jugendinstitut arbeitet. Offensichtlich sah man bei der ursprünglichen Auftragsvergabe noch Bedarf, die wissenschaftliche Qualität dieses Datensatzes absichern zu wollen oder zu müssen. Vielleicht hatte man sogar berechtigte Zweifel an diesem? Jedenfalls erfolgte die Vertragsänderung kurz nach der Amtsübernahme von Franziska Giffey im Bundesfamilienministerium, wobei ab diesem Zeitpunkt auch für Außenstehende ein deutlicher Ideologiewechsel festzustellen war.

Kein Interesse an der Untersuchung des AID:A-Datensatzes dürfte Frau Prof. Sabine Walper, die Leiterin des Deutschen Jugendinstitutes, gehabt haben. Eben jene Frau Prof. Walper, welche jetzt auf Wunsch des Bundesfamilienministeriums die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zur Fertigstellung bringen soll. Ob ihr dies grundsätzlich überhaupt neutral möglich wäre (ihr Institut wird weit überwiegend durch das Bundesfamilienministerium finanziert, im Ministerium gibt es ein eigenes Referat für das dji (Ref. 502)), dürfte schon mehr als fraglich sein.

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass Frau Prof. Walper zunehmend ins Zentrum der aktuellen Manipulationsvorwürfe um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ rückt und vielleicht den Manipulationswünschen des BMFSFJ ein wissenschaftliches Deckmäntelchen verpassen soll.

Was die Überprüfung des AID:A-Datensatzes betrifft, so gäbe es einen einfachen Weg, hier für Klarheit zu sorgen: die Veröffentlichung des Datensatzes zur Möglichkeit des wissenschaftlichen Peer-Reviews, so wie es viele angesehene Wissenschaftler machen. Da der Datensatz vermutlich überwiegend aus Steuergeldern finanziert worden ist, sollte dieser auch denjenigen, die ihn bezahlt haben (also den Bürgern) zugänglich gemacht werden. Wenn das dji und Frau Prof. Walper wissenschaftlich korrekt gearbeitet haben, dürften sie nichts zu verbergen haben.

10.02.2021 Artikel in der Welt: „Ideologische Konflikte – Manipulationsvorwürfe um Giffeys Studie zu Trennungskindern“, https://www.welt.de/politik/deutschland/article226110601/Franziska-Giffey-Vorwuerfe-um-Studie-zu-Trennungskindern.html

13.02.2021 Pressemitteilung Väternetzwerk e.V.: Gesetzwidrige Verschleierung der PETRA-Studie, https://vaeter-netzwerk.de/pressemitteilung-bundesfamilienministerium-gesetzwidrige-verschleierung-der-petra-studie

25.02.2021 Information des Bundesfamilienministeriums an die Beitragsmitglieder über Einstellungen der Arbeiten an der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht aufgrund des Bescheides des Bundesdatenschutzbeauftragten. https://www.doppelresidenz.org/media/doppelresidenz.org_offentlich_sichtbar/20210225_bmfsfj_behrens_an_beitratsmitglieder_-_arbeiten_an_studie_eingestellt_wg_bescheid_datenschutzbeauftragter.pdf

Am 04.03.2021 griff sogar die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auf. So heißt es in einer aktuellen Aufforderung an Deutschland nach Prüfung des 5. und 6. Staatenberichtes und der vorliegenden Alternativberichte, Deutschland habe „sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Bundesstudie über das Wohl von Kindern getrennt lebender Eltern (CRC/C/DEU/5-6, Abs. 125) bei der Entwicklung entsprechender politischer oder programmatischer Entscheidungen berücksichtigt werden. (Original-Dokumente: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC%2fDEU%2fQ%2f5-6&Lang=en ).

05.03.2021 Der Spiegel: „Umstrittene Trennungskinderstudie vorerst gestoppt“, https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/datenschutz-umstrittene-trennungskinder-studie-vorerst-gestoppt-a-2d02589b-033a-4a53-92b4-4369bf2dfc64

15.03.2021 Antwort zur kleinen Anfrage der FDP zur Studie Kindeswohl und Umgangsrecht sowie die Antworten der parl. Staatssekretärin Caren Marks: https://www.helling-plahr.de/mitteilung/katrin-helling-plahr-mdb-fdp-zu-einer-kleinen-anfrage-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht?file=files/dateien/210322%20KA_Studie_Kindeswohl_und_Umgangsrecht_inkl._Antwort.pdf

Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion inkl. Beirats-Mitglieder: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/275/1927577.pdf

19.03.2021 Statement des BMFSFJ zum aktuellen Stand der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aktueller-stand-der-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht--176860

22.03.2021 Pressestatement von Katrin Helling-Plahr: https://www.helling-plahr.de/mitteilung/katrin-helling-plahr-mdb-fdp-zu-einer-kleinen-anfrage-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht

09.08.2021 Das Verwaltungsgericht Berlin verurteilt das Bundesfamilienministerium, die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" herauszugeben. Zugrunde lag eine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. (Verwaltungsgericht Berlin, 2 K 281/19 vom 09.08.2021)

02.01.2022 Zwar nicht zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht", sondern zur Studie "Familienmodelle in Deutschland" (FAMOD) welche als Kernaussage hat, dass das asymmetrische Wechselmodell für Kinder besser geeignet sei als das symmetrische, wird eine umfangreiche Analyse dieser Studie veröffentlicht (http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.32370.63688). Neben erheblichen wissenschaftlichen Mängel und nachweisbar falschen Aussagen, nicht zutreffenden Schlussfolgerungen und mangelhafter Darstellung von Zahlen, welche sich so in internationalen Veröffentlichungen der Studienautoren nicht wiederfinden, wurden auch Querverbindungen zu den Vorgängen rund um die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" gezogen, da die Bundesregierung nach einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nur wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Studie auf die Frage, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr zur Doppelresidenz vorliegen würden, ausschließlich diese Studie nannte und auch der zeitliche Ablauf der FAMOD-Studie nicht losgelöst von dem der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" betrachtet werden könne. Es bestehe daher die Vermutung, dass FAMOD als trojanische Studie dienen könne, um politischen Entscheidungen einen politisch genehmen, wissenschaftlichen Beleg zu liefern um Regelungen zu treffen, welche sich anhand belastbarer wissenschaftlicher Daten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" nicht hätten rechtfertigen lassen.

11.02.2022 Der Spiegel berichtet über das Urteil zur Veröffentlichung vom 09.08.2021 (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/familienministerium-muss-studie-zu-trennungskindern-herausgeben-a-6987d5ce-7aed-4e88-974d-f848338dd0f4). "Das Familienministerium verweigert weiterhin die Herausgabe der Studie und hat Berufung gegen die Entscheidung beantragt. Es gibt hier zwei gänzlich gegensätzliche Sichtweisen: Die Studie entspricht absolut den wissenschaftlichen Gütekriterien, das bestätigen uns auch unabhängige Fachleute. Wir haben die Vorgaben des Ministeriums, wie besprochen, umgesetzt«, sagt Stefan Rücker, Leiter der Forschungsgruppe Petra. Das Ministerium widerspricht. Eine Sprecherin teilt auf Anfrage erneut mit, es »liegen bislang nur Entwurfsteile in Rohfassung vor«."

Die Darlegungen in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lassen an der Darstellung des Ministeriums jedoch erhebliche Zweifel aufkommen. Abseits von Fakten wird scheinbar versucht, jegliche Veröffentlichung weiter zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

12.02.2022 Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert in einer Pressemitteilung die nun amtierende Bundesfamilienministerin Anne Spiegel auf, zügig für Aufklärung des Sachverhaltes zu sorgen. Andernfalls würde sie sich politisch mit verantwortlich für den bereits zutage getretenen Skandal machen.

Die Frage nach der Qualität der vorliegenden Studienunterlagen ließe sich durch die Veröffentlichung dieser leicht klären. Träfen die Behauptungen des Familienministeriums zu, hätte es nichts zu befürchten und der wissenschaftliche Ruf der Studienautoren wäre ruiniert. (https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews%5Btt_news%5D=20212&cHash=5aafd0b4fa2f1357bb9035a1717bee44).

Ebenfalls berichtete der Evangelische Pressedienst am 12.02.2022 zu diesem Thema (https://www.evangelisch.de/inhalte/197037/12-02-2022/vaeterverband-fordert-bundesministerium-zu-freigabe-von-studie-auf)

... wird fortgesetzt.

Weitere Hinweise nehmen wir gerne unter info@doppelresidenz.org entgegen.


Zuletzt geändert am 15.02.2022 um 08:38

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