Populismus schlägt Fakten: 4 Jahre Rückschritt zum Thema gemeinsame Elternschaft



Die Legislaturperiode geht zu Ende, die Bundestagswahlen stehen vor der Tür. Zeit, einen Blick zurückzuwerfen, was sich zum Thema Doppelresidenz getan hat, wo wir heute stehen. Dazu gehört natürlich auch ein Blick nach vorn – was bieten die Parteien an Lösungen an. Soviel vorweg: dass es so schlimm kommt, hätten wir uns nicht vorstellen können.

 

Eine fast perfekte Ausgangslage

 

 

Eigentlich fing alles gut an. 2015 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit der Resolution 2079 (2015) einstimmig das familienrechtliche Leitbild der Doppelresidenz für alle 47 Mitgliedsstaaten gefordert. Im Juni 2017 hatte die Justizministerkonferenz der Länder den Gesetzgeber verbindlich aufgefordert, die Doppelresidenz gesetzlich zu regeln. Und in der Allensbach-Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, welche 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde, gaben 77% der Bevölkerung an, dass sie es begrüßen würden, wenn beide Eltern sich gleichermaßen in die Erziehung der Kinder einbringen. Selbst der Koalitionsvertrag sendete in den Zeilen 6233 – 6255 positive Signale in Richtung gemeinsamer Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung, auch Familienrichter sollten erstmals für ihre Aufgabe qualifiziert werden. Als Untermauerung entsprechender Maßnahmen sollten dann in Kürze ja auch die Ergebnisse der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht vorliegen.

Die Ausgangslage zur Verankerung der Doppelresidenz endlich auch in Deutschland (unsere Nachbarn haben dies teilweise bereits seit Jahrzehnten) war damit so gut wie noch nie. Im März 2018 gab es auf Antrag der FDP und Gegenantrag der Linken erstmals eine Anhörung im Bundestag, im Februar 2019 dann im Rechtsausschuss des Bundestages. Im März 2019, kurz vor Halbzeit der Legislaturperiode, lies die damalige Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) öffentlichkeitswirksam verkünden, dass man gemeinsam mit dem Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) die Reformen des Sorge- Umgangs- und Unterhaltsrechts umsetzen werde.

 

4 Jahre Politik, nichts erreicht

 

 

Nicht nur Giffey´s Doktortitel ist mittlerweile weg, sowohl sie als auch Lambrecht werden sich aus der Bundespolitik zurückziehen / haben dies bereit getan. Die Familienrechtsreform hat Lambrecht im Herbst 2020 für diese Legislatur komplett abgesagt (angeblich zu wenig Zeit) und lieber ihre Alleinerziehenden-Wunschliste abgearbeitet – eigene Erfahrungen scheinen zu prägen.

Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht ist noch immer nicht veröffentlicht, dafür hat sich darum mittlerweile ein handfester Skandal entwickelt, in dem das Familienministerium nicht nur das Parlament unrichtig informiert oder sogar offen belügt, sondern vermutlich zur „Modifikation“ von ungewollten Ergebnissen ihre Haus- und Hof-Wissenschaftlerin Prof. Sabine Walper vom DJI in München mit einsetzten. Walper hat im Ministerium ein eigenes Referat für ihr Institut, man ist sich also nahe und weiß, was politisch gewünscht ist. Als der Druck aus der Öffentlichkeit und auch auf dem Rechtsweg zu groß wurde, sprang der Bundesdatenschutzbeauftragte (ebenfalls SPD) mit einem mehr als überraschenden Bescheid bei und untersagte kurzerhand jegliche Verarbeitung der Daten. Diese „gefährliche“ Studie wird damit auf Jahre hin nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Die dafür politisch Verantwortlichen werden für dieses Skandal aber vermutlich nie einstehen müssen. Die Abläufe haben wir in der umfassendsten Chronik sowie eines entsprechenden Updates zusammengestellt.

Nach 4 Jahren haben wir konkret nichts in Bezug auf die Doppelresidenz oder die Stärkung gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung erreicht, wobei man diesen Zeitraum auch auf 8 Jahre ausdehnen kann – die Zeit, die die große Koalition aus Union und SPD bereits regiert.

Die FDP war und ist die einzige Partei im Bundestag, die sich für die Doppelresidenz und auch für die Umsetzung der Resolution 2079 (2015) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einsetzt. Alle anderen Parteien üben sich in wilden Abwehrgefechten abseits von Sinn und Verstand.

 

Ideologie schlägt Fakten

 

 

Die Hauptargumentationslinie ist, dass man ja kein Betreuungsmodell für alle vorschreiben könne und es für jede Familie eine individuelle Lösung brauche. Nur: niemand hat das Wechselmodell für alle je gefordert, weder die FDP noch wir. Es geht lediglich um ein Leitbild, welches widerlegt werden kann, wenn es dem Kindeswohl nicht entspricht. Finden die Eltern einvernehmlich eine Lösung, geht diese sowieso vor. Dies wurde mit allen Bundestagsfraktionen mehrfach und ausführlich besprochen. Sie wissen also, dass ihre Argumentation falsch ist. Trotzdem nutzen sie sie, weil man Menschen damit gut verunsichern kann. Ein solches Verhalten ist vor allem eines: populistisch.

Ein anderes, häufig gehörtes Argument ist, die Eltern müssten sich halt einigen. Die Doppelresidenz funktioniere nur, wenn beide Eltern dies mittragen würden. Dass das Residenzmodell seit jeher auch gegen den Willen eines Elternteils funktionieren muss, wird dabei flott ausgeblendet. Selbst die Rechtsprechung, eigentlich nicht unbedingt für ihre Veränderungsfreudigkeit bekannt, ist hier mittlerweile deutlich weiter, als es die Ideologen in CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke sind.

Besonders engagiert gegen die Doppelresidenz agierten jüngst auch die Grünen. Auf ihrem Parteitag gab es mehrere Anträge, die sich mit der Doppelresidenz beschäftigten. In der Diskussion wurden diese von der Partei unter dem Programmpunkt „Wechselmodell vs. kindeswohlorientiertes Betreuungsmodell“ zur Diskussion gestellt. Geschickt formuliert liegt in der Frage bereits die Antwort, denn wer würde sich gegen ein kindeswohlorientiertes Modell aussprechen? Eine offene, faire Diskussion war so von vorn herein nicht möglich und von der Parteispitze wohl auch nicht erwünscht. Zwar liegen genügend Studien vor, die das Wechselmodell als in den meisten Fällen am kindeswohldienlichsten sehen und das Residenzmodell am belastenden. Nur passen Fakten nicht zu Ideologien.

 

Alleinerziehende unsichtbar machen a la Grüne

 

 

Dazu passt auch, dass die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt sich in einem bewegenden Appell an die Delegierten des Parteitages wandte. Sie mahnte, man solle die besondere Situation von Alleinerziehenden nicht unsichtbar machen. Wie kam es dazu? Es lagen Änderungsanträge vor, dass als Familienform neben Alleinerziehend auch getrennterziehend genannt werden sollte. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Niemand hatte gefordert, Alleinerziehende unsichtbar zu machen, im Gegenteil.

Das pikante dabei: damit erreichen die Grünen genau das, was sie verhindern wollen. Sie machen tatsächlich Alleinerziehende unsichtbar, da diese in der Mehrzahl der getrennterziehenden untergehen und sich mögliche Förderungen und Unterstützungsleistungen mit denen teilen müssen, die gar nicht darauf angewiesen sind. Denn Getrennterziehende können auf die Unterstützung des zweiten Elternteils zurückgreifen. Diese Getrennterziehenden haben einen völlig anderen Bedarf an Unterstützung und können sich so als Luxus-Alleinerziehende bezeichnen, die vom Staat und vom anderen Elternteil Unterstützung erhalten.

Der Bundesvorstand der Grünen konnte zwar den „Angriff“, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden, abwehren Tatsächlich haben sie den Alleinerziehenden, deren Schicksal Katrin Göring-Eckardt durchaus zu Recht beschreibt (nämlich das, der wenigen tatsächlich Alleinerziehenden) einen Bärendienst erwiesen. Auch hier schlägt Ideologie erneut die Logik.

Trotzdem heißt das Wahlprogramm der Grünen „Deutschland. Alles ist drin.“. Alleinerziehende finden sich 9x, das Wechselmodell oder getrennt erziehende gar nicht. Zwar sollen Väter die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken, indem sie gleichermaßen Verantwortung in Sorge und Familie übernehmen, die notwendigen Maßnahmen lässt man aber aus. Verstehe dies wer will, aber auch mit dem Thema Väter beschäftigen sich die Grünen ansonsten nicht. Außerhalb der grünen Welt ist Deutschland durchaus vielfältiger. Aber auch andere Logik-Brüche innerhalb der Argumentationen der Partei sind ja bereits intensiv in der öffentlichen Diskussion.

Fairerweise muss man zugestehen, dass CDU, CSU, SPD und Linke in Bezug auf die Doppelresidenz ähnlich widersinnig und faktenfrei argumentieren.

 

Gegen Populismus gegen die Doppelresidenz helfen nur Wählerstimmen

 

 

Betrachtet man die Vehemenz und Intensität, mit der sich, bis auf die FDP, alle im Bundestag vertretenen Parteien gegen die Doppelresidenz stellen, könnte man meinen, es würde sich hier um Pest und Cholera für Kinder handeln. Dabei zeigen nicht nur umfangreiche wissenschaftliche Studien, sondern auch die Praxiserfahrungen der Länder, die die Doppelresidenz seit Jahren etabliert haben, dass es Kindern damit deutlich bessergeht und es weniger Streit zwischen den Eltern gibt. Bleibt man bei dem Bild, wäre eher das Residenzmodell und die quasi staatliche Produktion von immer mehr Alleinerziehenden Pest und Cholera ... die sich die meisten Parteien offenbar unbedingt erhalten wollen.

Das deutsche Familienrecht gleicht häufig einem Schlachtfeld mit enorm hohem Streitpotential, unter dem Kinder leiden. Ändern will die überwiegende Mehrheit der Politik daran nichts, vielleicht auch, weil viele Berufgruppen wie Anwälte und Gutachter sehr gut an diesem Streit verdienen.

Die Art und Weise, wie Union, SPD, Grüne und Linke hier gegen das Wechselmodell agieren, kann nur noch als populistisch und abseits jeder Faktenlage betrachtet werden. Angesichts der großen Zustimmung, welche die Doppelresidenz und die gemeinsame Elternschaft in der Bevölkerung besitzt, muss man aber auch festhalten, dass diese Parteien gegen Wunsch und Willen des eigenen Wahlvolkes agieren – und letztlich auch gegen das Wohlergehen von Kindern.

Aufgrund der vorgenannten Umstände haben wir darauf verzichtet, den Parteien Wahlprüfsteine zu unseren Themen zuzusenden. Die FDP ist die einzige Partei im Bundestag, welche sich seit Jahren konsequent der Forderung der Doppelresidenz als familienrechtliches Leitbild verschrieben hat. Dem hat sich aktuell die Partei der Humanisten angeschlossen und dies auch in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Für wen die Doppelresidenz und ein zeitgemäßes Familienrecht ein wahlentscheidender Punkt ist, der wird an diesen beiden Parteien kaum vorbeikommen.

Denn gegen Populismus helfen nur Wählerstimmen.


Zuletzt geändert am 11.07.2021 um 17:48

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